Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 217 (sequence 230)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Papp, Die sexuelle Ethik im Qorän. 217 Ehe von einem Bibelgesetze ab, nach welchem der Käufer einer jüdischen Sklavin, im Falle er sich noch eine andere Konkubine nimmt, dessenungeachtet sie weder in ihrer Nahrung und Bekleidung noch in dem ihr gebührenden Sexualverkehr verkürzen darf1). Selbstverständlich bedarf dieses biblische Gebot, welches von einer der Frau zukommenden regelmäßigen pflichtgemäßen Begattung durch den Mann spricht, einer genaueren Präzisierung, welche denn auch die Mischnah gibt, die hierbei zwischen geistig und körperlich arbeitenden Männern trennt. Ja, einer der Tannaim geht so weit, innerhalb dieser beiden Kategorien noch Differenzierungen vorzunehmen: D^jnan w wvbw mem vhv min ircbrh n*xxv*n u^vvhm dvw n^jnan typ yb^vn .mma rrnoan ruipn nm mw nm d^ödh m wwbwb nm d^mh nnan nm tfnnnn nntm 2)1?JWN "1 "»W D^in nwwh „Für an auswärtigen Lehrhäusern Studierende gilt einmal des Monats, für Arbeiter einmal in der Woche die biblisch gebotene Pflicht des Beischlafs. R. Elieser meint: Für Müßiggänger täglich, für Arbeiter zweimal wöchentlich, für Eseltreiber einmal wöchentlich, für Kameeltreiber einmal monatlich und für Seeleute einmal innerhalb von 6 Monaten." Wenn Mohammed von einer Widerspenstigkeit der Frauen3) spricht, so ist dies nicht unbedingt auf das sexuelle Moment zu beziehen. Nach seinen Anschauungen sollte die Frau ja froh sein, wenn der Mann Lust zur Kopula mit ihr hat, sie sollte derjenige Teil sein, der den Mann zum Sexualakt exzitiert, indem sie durch ihre Reize seine Sinnlichkeit wecken sollte, wie dies auch Baidhäwi anführt: „Und ihre Bestimmung ist das Aufmuntern (des Mannes), wozu er berufen ist." In Ausnahmefällen konnte man ja sexueller Widerspenstigkeit der Frau nach dem Koran in gleicher Weise wie jedwedem anderen Ungehorsam mit den von Mohammed selbst empfohlenen Mitteln des Einsperrens und Prügeins entgegentreten. 4> J~ 1) Exod. XXI, 10. 3) S. IV, 38. 2) Kethub. V, 6. 4) Baidb. I, S. 248.