Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 215 (sequence 228)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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P ap o, Die sexuelle Ethik im Qoran. 215 qojIÜiU/>l^V*y J&£b^ jJ^^äSI Qfi ^s^JüLt^ j^^Ü V*-2^ „Und liebt, die rein sind, — die rein sind vom Abscheulichen und Ekelhaften, wie der coitus während der Menstruation und das Beschlafen an einem andern Orte." An beiden Stellen wird durch das Betonen des für die immissio membri erlaubten Ortes darauf hingewiesen, daß diese nur in vaginam geschehen dürfe, alle übrigen Nebenumstände jedoch unter das 2),*£l£ „wie ihr wollet" fallen. Der Talmud verhält sich anders zu dieser Frage. Einerseits läßt er sich, wie der bereits zitierte Ausspruch R. Jochanan b. Dehabbay's zeigt, in mannigfache Moralsatzungen bezüglich der beim coitus zu beachtenden Normen ein. Wie etwa auch: kvi tfnfn wnriK ziwd rwj? innn« toij» intan traten liinns nvnbn Kim nhynhn „Wer stehend koitiert, bekommt den Krampf, wer sitzend koitiert, den befällt das Delirium, ebenso bei einem coitus in verkehrter Lage (vir succubus, mulier incubus)". Wiewohl aber nun andrerseits bereits aus der Pluralform des Wortes *ODttfD in der Bibel eine Scheidung zwischen natürlichem (rD*TO) und widernatürlichem (fc&t7 JWD) coitus gefunden wird4), läßt sich dennoch ein ausdrückliches Verbot für den coitus i"DYD tib& im Talmud nicht finden, welches vom sexualethischen Standpunkt aus weit wichtiger gewesen wäre als jene Moralsätze, zumal ja, wie ich anschließend nachzuweisen suchen werde, unter dem coitus rDTD ein Sexualakt gemeint ist, bei welchem die immissio penis nicht in vaginam geschieht, normal also auch keine conceptio erfolgen kann, toj»^ *\y 2*n pnr» wi motyn rcra n rbw 5)nDTDn JTI flDTD „Es sandte R. Kahana im Namen R. Jochanans: Der [seine Frau wegen fehlender Virginität verleumdende Ehemann] verfällt nur dann der Strafe, wenn er den coitus n^TD vollzogen hat und seine Verleumdung auf einen solchen coitus fWD gründet." Dies natürlich darum, 1) Baidh. I, S. 117. 2) S. II, 223. 4) Sanhedr. 54». 3) Gittin 7<K 5) Kethub. 46*.