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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 214

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 214 (sequence 227)
Language
German
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214 P ap o, Die sexuelle Ethik im Qorän. Verhältnis zu diesem Ausspruch sicherlich nicht um einen Gegensatz zum Judentum schlechthin, wie Geiger es meint, sondern lediglich um einen solchen zu einer vereinzelten Ansicht eines der Talmudlehrer; denn daß der allgemein übliche Brauch, ja sogar das allgemein gültige diesbezügliche Religions- Moralgesetz sich nicht an diese Vorschriften hielt, erwähnt der Talmud selbst unmittelbar folgend: p piTP «nm IT prTP '1 xbx ^nm p prrp rübn n^sn ratf te« ratan /tod «an itprfr rwij? int^a mttfj;1? nrv mm no n pi itew pito ibi« ^btöd ltea ibx r6nn lte*^ nn 1)T«n JYQD t«n „Es sagt R. Jochanan: So sagt R. Jochanan ben Dehabbay, aber das Gesetz ist nicht so wie R. Jochanan ben Dehabbay lehrt, sondern, was auch immer der Mann mit seinem Weibe tun will, möge er tun, wie etwa mit dem Fleisch, welches vom Schlachthaus kommt; will er es gesalzen essen, ißt er es gesalzen, wenn gebraten, so gebraten, wenn gekocht, so gekocht, wenn geschmort, so geschmort, und ebenso mit dem Fische, der vom Fischer kommt." Mit dieser letzteren Aggada scheint denn auch Mohammeds Ansicht hierüber übereinzustimmen, daß man nämlich, ebenso wie man sein Fleisch, seinen Fisch nach Belieben verzehren kann, auch seinen Acker in jeder beliebigen Weise besäen möge. Aber ich möchte fast sagen, daß Mohammed in der Wahl des Bildes hier glücklicher gewesen ist, als die Aggadisten; denn in seinem Gleichnis liegt ein ethisches Moment, dessen die talmudische Parabel entbehrt. Besäen kann man den Acker, wie man will, aber besäet muß er auf alle Fälle werden. Nicht erteilt scheint also durch dieses Gleichnis die Erlaubnis zu jedwedem Geschlechtsverkehr, bei dem auf widernatürliche Weise die conceptio seminis unmöglich gemacht wird, wie etwa beim coitus in anum u. a. Zu zeigen, daß der Koran mit derartigen Perversitäten keinesfalls einverstanden ist, gelingt Baidhäwi nicht übel: 2)^J *Ua>5 w all! pSy>\ ^JJJ jU\ «Ul ^jA „Von wo es euch Allah geboten hat, — d. h. welchen Ort euch Allah bestimmt und erlaubt hat." Oder an anderer Stelle: 1) Ned. 20». 2) Baidli. I, S. 117.

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