Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 208 (sequence 221)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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208 Papo, Die sexuelle Ethik im Qoräo. ein Beweggrund, sie zusammen zu tun und zu verbinden, denn ein Kontrast gäbe Ursache zu Abneigung und Zwietracht." Diese von Mohammed hinsichtlich der Sittlichkeit und Religion geforderte Gleichheit wurde später weiter auch auf andere Momente ausgedehnt, wie etwa Stand und Gewerbe der Eltern, Vermögen, und auch hinsichtlich des Stammes werden gewisse Gleichheiten gefordert1). Fehlt diese Gleichheit, so hat der Wali das Recht, die Ehe unter allen Umständen zu verhindern; diese Erlaubnis an den Wali will Baidhäwi bereits in dem Worte des Korans «J^yttb in 11,232 angedeutet sehen: m Sw ^^^U 0* f*5Y^ (J^2*^ <J^& „Und darin liegt ein Hinweis, daß die Verhinderung einer nicht zusammenpassenden Ehe nicht verboten ist." p Diese Bestimmungen hinsichtlich des j.ä5", besonders was Tugend anlangt, lassen, wenn auch nur dunkel, die Frage auftauchen, ob Mohammed nicht doch eine Ahnung von einer höheren ideellen Liebe gehabt haben mag. An einer einzigen Stelle läßt sich im Koran eine leise Andeutung hierauf finden; wenn er nämlich sagt, Allah habe zwischen Ehegatten «Jyo Liebe und Barmherzigkeit gesetzt3), so mögen sich vielleicht doch seine Gedanken hierbei über die rein sexuelle Liebe emporgeschwungen haben. Wenn nun auch Baidhäwi sofort dabei ist, den Propheten von dem,, Verdacht", an ideelle Liebe gedacht zu haben, freizumachen durch seine Erklärung: 4)jJjJS äU^j% gj"*^ ^»^^ J^3> daß nämlich unter bj^c die copula carnalis und unter die Zeugung gemeint sei, so gibt doch dieser ein einziges Mal im ganzen Koran gebrauchte Ausdruck die Möglichkeit der Annahme, daß Mohammed eine sich über die grobe Sexualität emporhebende Liebe wohl empfunden, sie aber infolge seiner Veranlagung nicht zu fassen, zu verstehen und auch nicht ethisch zu werten gewußt hat. 1) Helmsdöbfeb, 1. c. S. 39, Anm. 31. 2) ßaidh. I, S. 121. 3) S. XXX, 20. 4) Baidh. II, S. 105.