Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 206 (sequence 219)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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206 P a p o, Die sexuelle Ethik im Qorän. nach Mohammed ein Fluch, der seit dem Sündenfall auf der Menschheit lastet — und der Prophet kann hier auch nicht mehr tun, als, noch bevor es zur Scheidung kommt, den uneinigen Gatten Versöhnung anraten: U^Jä Itoiy^t LgLu ^yj v^.iLs>. Bjy>l ^j^z» gJLAait^ L^iLo U*$JLo L^JIjcij „Wenn eine Frau von ihrem Manne Roheit oder Abneigung befürchtet, so ist es keine Sünde, wenn sie sich versöhnen, und Versöhnung ist das Beste." Die Ursache dieser Verhältnisse betont Mohammed gleich im nächsten Verse; hierbei legt er ein offenes Geständnis ab, daß ein glückliches Eheleben, welches auf Zufriedenheit beider Teile gegründet ist, innerhalb der Polygamie unmöglich ist : 2)/4jc>oy> sL*jJI ^1 \jxjJSoZm*j aJ$ „Nicht ist es euch möglich, es allen euren Weibern recht zu machen, selbst wenn ihr euch bemüht." Er fügt den Rat daran, die eine oder die andere Ehefrau nicht offenkundig zu benachteiligen: ^iüiLtir \J>>jX& Jwyo Jy JjL*j- „Und wendet euch nicht ganz (von der einen oder der andern) ab, so daß ihr sie in der Schwebe lasset." Freilich ist dieser Rat nur wieder für die frommen Gläubigen bestimmt. Für ihn selbst gilt das Privileg, ganz nach Geschmack die einzelnen Weiber zu begünstigen oder zurückzusetzen4), von welchem er ja ausgiebig Gebrauch machte5). Übrigens nimmt er sich sogar die Freiheit, nach dem Skandal mit Maria im Zelte der Hafßa, alle seine Frauen einen Monat lang links liegen zu lassen6). Anklingend an den erwähnten wohlgemeinten Rat Mohammeds findet sich im Talmud ein Moralspruch, der jedoch im Gegensatz zu dem Koranverse, welcher nur verlangt, daß die einzelne Ehefrau nicht ganz vernachlässigt werde, fordert, bei der Kohabitation mit einer Ehefrau dieser voll und ganz anzugehören und dabei nicht einmal 1) S. IV, 127. 2) ibid. 128. 3) ibid. 4) S. XXXIII, 51. 5) Weil, 1. c. Anmerk. 565. 6) Diesbezügl. Koränverse S. LXVI, 1—3.