Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 203 (sequence 216)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Papo, Die sexuelle Ethik im Qorän. 203 „Und (wir erlauben dir) jedes gläubige Weib, wenn es sich dem Propheten schenkt und der Prophet sie heiraten will." „Dir sind von nun an keine Weiber mehr erlaubt, auch darfst du sie nicht für andere eintauschen, wenn dir auch ihre Schönheit gefällt, außer für Sklavinnen." An diesem Widerspruch gehen die Muslime zum Teil blind vorüber. So will Baidhäwi den ersten Vers auf bestimmte vier Frauen bezogen wissen, bei denen das Moment der freiwilligen Hingabe besonders betont werde: &j^Loi^S5 *»Hj^> vi>-Jo v^aJoj^ &Jj>- \i>J^ '*jy+£A ^3 JJl&S^ „Und mit dem Gesagten sind 4 Frauen gemeint: Maimuna bint Harith, Zainab bint Huzaima3), Umm Sarik bint Gäbar und Haula bint Hakim." Den zweiten Vers hält er bereits zu jener Zeit geoffenbart, da Mohammed bereits neun Frauen, die höchste von ihm erreichte Zahl, besaß: i^-ii üJL> g £}J^ 3 j^**-^ ^X*i „Nach den neun Frauen — und diese Zahl entspricht seinem Rechte gemäß der Vierzahl nach unserem Rechte, oder: von jetzt bis zum Tode irgendeiner seiner Gattinnen —ist ihm eine neue Ehe nicht erlaubt." Abgesehen davon, daß letzteres schon darum nicht der Fall sein kann, weil ja Mohammed noch als Verlobter gestorben ist5), 1) Sure XXXIII, 52. 2) Baidh. II, 132. 3) Die Reihenfolge läßt schon die Unsicherheit der Erklärung erkennen; Zainab b. Huzaima wird weit früher als Maimuna Mohammeds Gattin; die restlichen Erwähnten scheinen zu jenen zu gehören, die Mohammed vor Eingehung der Ehe entließ, oder vor deren Heirat er starb. 4) Baidh. II, 133. 5) Sprenger, Das Leben und die Lehre Mohammeds, Berlin 1861, III, S. 282. 4)^5y>! -IXi *J Hw\.>^ y