Mannheim
Compact Memory

Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 198

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 198 (sequence 211)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2638044-2638085-2638086--2688-2640062
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

198 Papo, Die sexuelle Ethik im Qorän. koranischen Verhältnisse; auch da war das Weib dem Manne ohne Fruchtbarkeit wertlos. Erst das Kind war es, das dem Ehebande einen festeren Charakter gab; auch einen gemeinsamen Namen erlangten die Ehegatten durch die Geburt eines Kindes. Nach diesem nannten sie sich z. B. ^JLt j^l Abu Ali und ^JLc Umm Ali. Den Kindersegen betont denn auch Mohammed bereits zu Beginn seiner prophetischen Tätigkeit1). Abweichend von der Bibel läßt er nach einer genauen Darstellung des Zeugungsaktes des ersten Menschenpaares dasselbe für ein fehlerloses Kind Allah danken2). Die Bibel führt den Kindersegen, welcher stets als Lohnesverheißung für Gehorsam gegen die Gesetze gilt, weit häufiger an, indem sie, die •ptan *HS die Leibesfruchtbarkeit in steter Parallele mit der 3) "jnEfTK 'HB der Bodenfruchtbarkeit führend, die Vereinigung beider als Lebensbedingung des Menschen hinstellt. III. Ehe, Bereits in den Ausführungen über die sexuellen Verhältnisse der Sklavinnen wnirde gezeigt, wie schwer in den Sexualverhältnissen des Koran Ehe und Konkubinat sich trennen lassen und wie sogar Prostitution unter einer Kategorie mit diesen beiden Bezeichnungen zu finden ist. Die Unklarheit in dieser Beziehung läßt sich schon aus der sonst so genauen, hier aber mangelhaften arabisch-koranischen Terminologie erkennen. Für die Abstrakta gibt es einen zwischen ^.bo und liegenden Ausdruck nicht; hinsichtlich der Konkreta findet sich wohl ein Ausdruck, der einer wilden Ehe, also dem Konkubinate im heutigen Sinne des Wortes entsprechen könnte, nämlich welches im Koran zweimal gebraucht, einmal auf Frauen4), das zweite Mal auf Männer5) bezogen wird. Doch liegt auch dieser Ausdruck der Prostitution viel zu nahe, um als Konkubinat gelten zu können, zumal da in dem zweiten Falle von Sklavinnen die Rede ist, und zwar von „verheirateten", denen 1) S. LXXIV, 13. 3) Deut. XXVIII, 4. 5) S. IV, 29. 2) S. VII, 189. 4) Sure V, 7.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.