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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 191

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 191 (sequence 203)
Language
German
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Papo, Die sexuelle Ethik im Qorän. 191 Die kriegsgefangene Sklavin war wohl rechtloser Besitz in den Händen des Herrn; dennoch waren ihm ihr gegenüber Beschränkungen auferlegt. Er durfte sie nicht gleich nach der Gefangennahme, ohne Rücksicht darauf, daß sie kurz vorher ihre Angehörigen verloren hatte, sofort vergewaltigen, sondern mußte ihr einen Monat zur Beweinung ihrer Verwandten lassen, dann erst konnte er sie zwingen, ihm zu willen zu sein1). War er dann ihrer überdrüssig, so konnte er sie wohl entlassen, jedoch nicht verkaufen2). Der Talmud leitet aus den Bibelworten: "|n^ "pn hto n*om „Du sollst sie in dein Haus bringen", das nach obigem ja selbstverständliche Verbot ab, Frauen während eines Kriegszuges zu stuprieren3). Was die heidnische Sklavin anlangt, so war diese nach biblischem Gesetz völlig rechtloser, vererblicher4) Besitz. Während nun die Bibel über die sexuelle Behandlung der heidnischen Sklavin gänzlich schweigt, wirft der Talmud, vielleicht gerade durch dieses Schweigen veranlaßt, die Frage auf, ob die Kohabitationmit derselben überhaupt erlaubt sei. Die Mischnah, keine greifbare Anlehnung an ein Bibelwort findend, droht dem, der eine heidnische Sklavin sexuell gebraucht, mit Anspielung auf die Erzählung in Num. XXV, 6—8 mit Bestrafung durch Gotteseiferer, die ihn im Zorn über seine Tat umbringen würden: 5)in ppM pKJp n^K ^jnnn „Wer eine Aramäerin6) beschläft, über den werden Gotteseiferer herfallen." Die Gemara begnügt sich nicht mit einer derartigen Drohung, sondern sucht ein greifbares Verbot zu konstruieren: tf^in h$ 7)K'J» )nnnD •ÄtO fWYDn hy „Jeder, der eine heidnische Sklavin beschläft, der tut als wenn er sich mit Götzendienern verschwägern würde." 1) Mohammed hätte die Befolgung dieser Vorschrift auf seinen Kriegszügen sehr not getan; nach dem Berichte ibn Qotaibas wollte er nach der Eroberung von Mekka eine schöne Kriegsgefangene sofort heiraten, obwohl er erst kurz vorher ihren Vater hatte töten lassen. Nur die energischen Flüche des Mädchens bringen ihn von seinem Vorhaben ab. — Grimme, 1. c. I, S. 141. 2) Deuter. XXI, 10—14. 3) Kidduschin 22*. 4) Lev. XXV, 46. 5) Sanhedrin IX, 9. 6) nWN im Sinne von nw. 7) Sanhedr. 82 a mit Beziehung auf das Verbot Deut VII, 3.

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