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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 84

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 84 (sequence 93)
Language
German
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84 Wiesner, Die Wertung der Geschlechter. beweinenswert. Wenn Könige sterben, so hinterlassen sie ihre Kronen ihren Söhnen; wenn Reiche sterben, so hinterlassen sie ihr Vermögen ihren Söhnen. Samuel Hakkatan ist dahin gegangen und hat alle Schätze der Welt mit sich genommen"1). Nach R. Simon b. Jochai ist derjenige, der einen Sohn hinterläßt, der sich mit der Thora beschäftigt, als nicht gestorben zu betrachten2). Dem genannten R. Josua b. Levi ging das Schicksal eines ohne männliche Nachkommen Verstorbenen so nahe, daß er, der sonst nie Trauerbesuche zu machen pflegte, in solchem Falle es nicht unterlassen konnte, die Leidtragenden zu besuchen3). Auch die Sorge, daß vorhandener Grundbesitz auf die weiblichen Nachkommen übergehen werde, wodurch die Erhaltung des Besitzes, infolge der Inferiorität des weiblichen Geschlechtes, ihn zu pflegen und zu verwalten, nötigenfalls ihn mit Waffen zu verteidigen, weniger gesichert schien, beunruhigte das Herz des sohnlosen Vaters4). Dazu gesellte sich die religiöse Verängstigung vor einer zu gewärtigenden himmlischen Strafe. R. Simon b. Jochai interpretierte den Ausdruck DJVnym (für Öfljm) Num. 27, 8: Wer keinen Sohn als Erben hinterläßt, über den ist Gott voll des Zornes5). Auf die angeführten Motive ist es hauptsächlich zurückzuführen, daß alles Sehnen, Wünschen und Hoffen der Eltern auf die Geburt von Knaben eingestellt war6), daß gewisse 1) Semachoth VIII. 2) Gen. r. 49,4. Vgl. B. bathra 116a. 3) Moed Kat. 27b. — In Athen schritt bei Familien, in welchen sich bloß Töchter fanden, die Obrigkeit durch Verordnungen ein, um den Fortbestand des Hauses durch männliche Sprößlinge zu erzielen, während in Sparta schon ein Vater von drei oder vier Söhnen durch Erlassung aller Abgaben belohnt und ausgezeichnet wurde: Forbiger, Hellas u. Rom, zweite Abt. I. Band (des ganzen Werkes 4. Band) S. 18. 4) Num. 27,1-5, 36, 8f. — Vgl. Engerth Th., Ehe- und Familienrecht der Hebräer, München 1905, S. 82. 5) B. bathra 116a, vgl. Sotah IIa. —Nach dem Glauben der Hindus wird ein Mann, der ohne männliche Nachkommen stirbt, nicht in das Paradies aufgenommen und muß eine schimpfliche Metempsychose mitmachen. (PREUSS, Bibl.-Talm.-Medizin S. 521). 6) Mechiltha (Friedmann) Bo. 19 a und Beschallach 41b, Schochar Tob Ps. 127.

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