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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 71

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 71 (sequence 80)
Language
German
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Grunwald, Zur Geschichte der Marranen. 71 der Sampayos". Diese Beschreibung weicht von der Abbildung in unseren „Mitteil." a. a. 0. S. 7 ebenso ab, wie von der Angabe aus dem Familienkreise selbst: „Ein in vier Felder geteiltes Wappenschild, 1 und 4 mit einem Löwen, 2 und 3 mit einem dichtbezweigten Baume besetzt. Das Schild ist mit einem Herzogs- oder Marquishelm gedeckt, aus welchem ein Löwe mit nach rechts gewendetem Kopfe hervorragt. Wappenschild und Helm sind mit Lambrequins umgeben. In Portugal führten die T. in ihrem Wappen ein goldenes Kreuz. Bis auf zwei Ausnahmen, die zu den Sampajos zählen, gehören (heut?) alle T.s zu den de Mattos. Hierzu ist zu vergleichen: Aus Stelzner's: Versuch Einer zuverlässigen Nachricht von dem Kirchlichen und Politischen Zustande der Stadt Hamburg. Vierter Theil. 1736. S. 210f. In der den 13. Januarii 1698 gehaltenen Zusammenkunft, ließ E. E. Rath der Bürgerschafft wissend machen: Daß die Portugiesen größtenteils ihre Gapitalia von der Börse einzögen, ihre Häuser verkauften, und alles zum Abzüge zu veranstalten schienen. Weswegen Er vorgeschlagen haben wollte, den Accord mit ihnen auf dergestaltigen Fuß zu setzen, daß Texeira (welcher allein ein Mann von vielen Tonnen Goldes wäre), und die andern bleiben möchten. Worauf die Bürgerschaft ihre Resolution, biß zur nächsten Versammlung, aussetzete. Den 31. Martii wiederhohlte E. E. Rath seine Vorstellung: Wie die Portugiesen sich nach und nach von hier machten, und zu dessen Beweiß die vielfältig ledig stehende Häuser anführete. Worauf die Bürgerschafft ihren Schluß dahin gab: Daß sie von denen in vorigen Jahr gemachten Accord und Articuln nicht abgehen könne; Und beschloß den 28. Julii gar: Daß wann die Portugiesen das ein Quart pro Gent, nach dem letzten Rath- und Bürger-Schluß, nicht bezahlten, solte wider sie executive verfahren, im Fall verweigerter Zahlung selten die Restanten dasselbe, nebst den vierfachen Schoß, erlegen, und die Stadt räumen. Dadurch geschähe es, daß Texeira, und die reichesten Portugiesen wegzogen, die Armen aber hier blieben. Es solle diese Sache hauptsächlich von Herrn D. Mayers, wider die Juden gehaltenen hefftige Predigten, hergekommen seyn. S. 239. In der ersten Versammlung (wohl am 13. Januar 1698) that E. E. Rath* der Bürgerschafft zu wissen, daß Ihro Königl. Majest. zu Dännemarck-Norwegen den Juden Emanuel Texeira zu Ihren Re-

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