Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1923
- Issue
- Jahrbuch (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 336 (sequence 340)
- Language
- German
- Belongs to
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Bamberg er, Aus meiner Minhagimsammelmappe. 331 daß man „die Thorarolle mit hübschen Seidenstoffen umwickelt". Dieser Pflicht wollte jeder jüdische Vater genügen. Die Beschneidungsfeier dient dazu als willkommene Veranlassung. Am Tage der Beschneidungsfeier wird in das Kissen des Neugeborenen ein Stück Stoff — gewöhnlich weiße Leinwand — gelegt. Dieser wird dann zu einer Wickel oder Wimpel (Mapoh) hergerichtet. Geschickte Hände malen oder sticken den Namen, Geburtstag des Knaben und verschiedene fromme Wünsche und auf die Thora bezugnehmende Verse auf den Stoff. Ist der Knabe zwei Jahre alt, so bringt der Vater am Simchas Thora oder Schowuausfeste das Kind in die Synagoge, wo es die Mapoh überreicht, welche dann sogleich um die Thorarolle gewickelt wird. 12. Die Einführung in die Schule. Für jüdische Eltern gibt es keinen höheren Wunsch, als ihrem Sohne die Thora zu überliefern, ihn mit Thorakenntnissen ausgerüstet zu sehen. In frühester Kindheit schon werden für die Erreichung dieses Zieles Vorbereitungen getroffen. Es wird uns aus dem Mittelalter darüber berichtet: Soll das Kind mit dem Lesen der Bibel beginnen, so wird es gewaschen, reinlich gekleidet dem Lehrer zugeführt. Dieser gibt ihm mit Milch und Honig eingerührte Kuchen, Obst und andere Leckerbissen. Alsdann wird ihm auf einer Tafel das hebräische Alphabet, vorwärts und rückwärts vorgezeigt und vorgesagt. Die mit Honig bestrichenen Buchstaben werden von dem Knaben abgeleckt, worauf er wieder zu seiner Mutter zurückgebracht wird. Der Tag, an dem der Knabe mit dem Lernen begann, wurde als Festtag mit Festmahl gefeiert1). Man begann mit dem Lesen des Buches Leviticus, demselben Buche, das dem Knaben in die Wiege gelegt wurde, als er den bürgerlichen Namen erhielt2). In vielen Orten fand die Einführung ins Lehrhaus mit 1) Zunz, Zur Geschichte S. 167, mitgeteilt aus Machsor Vitry S. 629 u. KOLBO 74. 2) Zunz ibid. S. 168.