Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1923
- Issue
- Jahrbuch (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 333 (sequence 337)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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328 Bamberg er, Aus meiner Minhagimsammelmappe. wünsche. Auch Feder und Tintenfaß gab man dem Kinde in die Hand, um damit anzudeuten, daß er ein tüchtiger Gelehrter werde1). 7. Die Namengebung bei Knaben und Mädchen. Von jeher wurde auf die Namengebung viel Wert gelegt. Begründet ist dies im Segen, den Stammvater Jacob seinen Enkeln Menasse und Efraim gab, durch sie soll mein Name und der Name meiner Väter Abraham und Isak genannt werden". Es ist deshalb auch Sitte, daß die Kinder nach den Namen der verstorbenen Eltern, des Vaters oder der Mutter genannt werden. In Holland ist es Sitte, den Kindern den Namen der Großeltern zu geben, wenn diese auch noch am Leben sind. In andern Gegenden gilt dies jedoch als eine Verletzung der Ehrfurcht gegen die Eltern, wenn das Kind den Namen der Großeltern erhalten würde. Rabbi Jehuda Hachasid2) bezeichnet dies sogar als nichtjüdische Sitte. Rabbi Josef Cossmann3) will jedoch diesen Brauch rechtfertigen, und schreibt, daß nur, um das Ge fühl der Eltern nicht zu verletzen, es untersagt sei, dem Kinde deren Namen zu geben, aber mit deren Zustimmung oder gar auf deren Wunsch sei es gestattet. Bei Knaben erfolgt die Erteilung des hebräischen Namens beim Beschneidungsakte, bei Mädchen, wenn die Mutter nach der Entbindung zum ersten Male die Synagoge besucht, der Vater wird dann zur Thora gerufen und in einem entsprechenden Mischeberach wird der Namen der kleinen Weltbürgerin publiziert. Anders ist es mit der Erteilung des deutschen Namens. Am Sabbat, an dem die Mutter zum ersten Male wieder das Gotteshaus besucht, werden die Kinder der befreundeten und bekannten Familien eingeladen. Die Kinder heben den Korb oder die Wiege in die Höhe und rufen: „Holla, holla kreischen (= schreien) wir und das Kindlein heißen wir" 1) Machsor Vitry S. 628. 2) Sepher Chasidim 460. 3) Noheg kazon Joseph 22 a.