Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1923
- Issue
- Jahrbuch (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 237 (sequence 241)
- Language
- German
- Belongs to
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232 Grun-wald, Luxusverbot der Dreigemeinden usw. steine zahlt man 4 Tlr. zum ersten, 8 zum 2. Mal. In weiteren Fällen bestimmt die Gemeindebehörde nach Ermessen. 45. Von nun an keine Seidenkleider von zweierlei Farbe für Frauen zu machen außer dunkel Mouche oder braun bei 20 Tlr.n Strafe, auch auf den Talith des Bräutigams keine Krone zu machen, höchstens weiß silbern Moire mit Kanten oder Tressen bis 4 Finger Breite. Auch dem Bräutigam keine andere Mütze zu geben außer weiß silbern Moire mit schmalen Silberkanten bei derselben Strafe. Bei einer Mitgift von 5000 Tlr. und darüber zahle man nach Belieben. 46. Wer seiner Tochter 400 Tlr. oder darüber mitgibt, lasse ihr nicht Seidenkleider machen. Ist es schon geschehen und die Hochzeit hat noch nicht stattgefunden, so zahle er 100 Tlr. 47. Freitag und Ereb Jomtob, wenn man die Lampe anzündet, soll man die Gardinen oder Läden „vormachen". Sonst zahlt man 1 Tlr. Strafe. 48. An den christlichen Feiertagen soll niemand an den Ecken stehen, bei 1 Tlr. Strafe. Ist es ein Armer, so wird man ihn für 30 Tage von den Almosen ausschließen, ist es ein Fremder, so wird man ihn in den Bann tun. 49. Die gegenseitigen Brautgeschenke, wenn die Mitgift bis 5000 Rtlr. beträgt, sollen von nun an von Seiten des Bräutigams nicht 5, von Seiten der Braut nicht 2% übersteigen. Ist die Mitgift größer als 5000 Tlr., so steht es im Belieben des Brautpaares. Die Strafe beträgt 100 Tlr. Anschließend: Aus dem Gemeindebuch von Neswiesch d. d. 12. Ijar 5564 (1804): Da die Zeiten schlecht sind und Luxus Neid erweckt, haben einige Hauptgemeinden damit begonnen, ihn einzudämmen. Wir folgen ihrem Beispiel. Die Frauen wollen nicht mit Gold oder Silber besetzte Kleider tragen, auch nicht Goldstickerei auf der Tschuhai1), dem Kleid, dem Vortuch oder der Haube. Nur Weste, Leibkaftan und Saleschke, die unter der Tschuhai getragen werden, sind in 1) Überwurf.