Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1923
- Issue
- Jahrbuch (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 233 (sequence 237)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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228 Grunwald, Luxusverbot der Dreigemeinden usw. kleine Kinder. Selbst) „die Scherpen darauf müssen von dieselbige Couleur sein". 5. Nachtmäntel mit Kanten oder mit Falbletten ist für Frauen und Mädchen verboten. 6. Sammtne Kleider (selbst) zu Unterfutter ist verboten für Frauen und Mädchen. Ausgenommen ist schwarzer Sammt und das Brautkleid, welches Scherpen oder Aufschläge von Sammt haben darf. 7. Paletten, [Schulterblatt, hier wohl Schulterkragen, s. Köhler 144] (auch) Halstücher aus Kanten ist verboten für Frauen und Mädchen (selbst beim Brautanzug). Auch Schluderärmel mit Kanten sind verboten für Frauen. 8. Edelsteine, Perlen und Gold, selbst wenn unecht, sind verboten für Frauen und Mädchen. Nur ein Ring ist erlaubt, außer für die Braut beim Knas-Mahl (Verlobung) und der Hochzeit. 9. Kronen aus Zobel oder Paletten aus Zobel oder Marder oder Hermelin sind verboten für Frauen und Mädchen. 10. Kurze Platten sind verboten für Frauen, erlaubt für Mädchen, doch ohne jedes Gold und Silber. 11. Frauen und Mädchen dürfen keine anderen Schuhe oder Pantoffeln tragen, außer aus schwarzem Leder und durchaus nichts darauf „brämen". 12. Polnische Röckchen, auch auch Contuschen (Köhler 143), auch Fischbeinröcke oder Wiren oder Tunenbänder oder irgend etwas, was steif macht, sind verboten für Frauen und Mädchen, selbst für Kinder. 13. Ausgenähte Halstücher aus Silber oder Gold sind verboten für Frauen und Mädchen. 14. Frauen und Mädchen dürfen nicht nach Hamburg oder Altona (in die Stadt) hineingehen ohne Regenkleid, selbst an Wochentagen, vor allem nicht auf den Markt. Sabbat- und Feiertage sollen sie überhaupt nicht auf die Straße oder gar in die Synagoge ohne Regenkleid gehen. Höchstens drei Häuser weit „mag sie gehn sonder Regenkleid". 15. Pflästerchen ins Gesicht „zu legen" ist verboten für Frauen und Mädchen. Nur auf die Schläfe ist es erlaubt.