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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1923-01-01 · Jahrbuch (1923) · p. Seite 211

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1923
Issue
Jahrbuch (1923)
Date
1923-01-01
Page
Seite 211 (sequence 215)
Language
German
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Grunwald, Aus Hausapotheke und Hexenküche. 207 157. p. 36. Nach dem rituellen Tauchbad soll die Frau ein begabtes Kind berühren. 157a, Wer in der Brautnacht verhext ist, beräuchere sich im Rauch verbrannter Knochen1). 158. p. IIb. Gegen Pollutionen: der Engel Gemuel; man trage Eisenkraut oder Kampfer mit Alaun bei sich, schlafe im Arbakanfoth. 159. Von R. Joel Baalschem2), trage einen reinsilbernen Ring mit der Gravierung: Adonai Schaddai z"m"r"k"d ä,/n,,q//th"m etc., der nach der Anfertigung und nach der Gravierung in die Mikweh getaucht worden ist. 160. p. 12 b. Die Lilith, die Urheberin der Pollutionen, erscheint auch im Wachen und tötet dann den Mann und die Familie, wie es, nach dem Bericht des Qav ha-jaschar 69, i. J. 1681 in Posen geschehen ist. 161. p. 17. Vor dem Segenspruch über das Brot stellt man Salz auf den Tisch, um die „Klippa" zu vertreiben; denn „melach" (Salz) ist dem Zahlenwert gleich 3 mal Tetragrammaton (= 3 mal 26), deshalb taucht man dreimal in das Salz ein. 162. p. 17b, Trifft man beim Ausgehen3) auf ein leeres Gefäß, dann kehre man um, gehe an diesem Tage nicht auf die Reise und nicht zur Behörde. 163. p. 18b. T"f"t"r"v"n"j" ist ein Engel im Gehinnom, der, wie im ,,Hekal ha-qodesch" geschrieben steht, darauf achtet, wer im Zorn ein Gefäß zerbricht. Die Scherben werden vor das Gericht gebracht und man spricht: „Dieser Mann bringt uns ein Opfer". Und verkündet wird: „Weh dem, der Götzen dient!" 164. Sich die Liebe des Gatten sichern: Schweiß von ihrem Oberarm ihm unter die Achseln legen4). 1) Knochen nicht zerbrechen, vgl. Archiv f. Kel.-Wiss. XIII, 153. XIV, 308. Knochen mit Wasser begießen als Begenzauber 1. c. XIV, 640. 2) Vgl. Mitt. XXIX, 15 und Günzig, Die Wundermänner S. 61 ff. 3) „Angang", vgl. Klapper 1. c. 4) Über Berührungszauber (Handauflegen usw.) u. a. Arch. f.Rel.-Wiss. XIV, 314.

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