Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1923
- Issue
- Jahrbuch (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 128 (sequence 132)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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126 Nacht, Der Fuß. rabbinischen Rechte1) wie nach altdeutschen Rechte2) erfolgt durch das Hinsetzen der Füße auf dasselbe. Wie der Fuß gilt auch das Erheben der Ferse3) gegen jemand als Zeichen der Herrschaft. „Die mein Brot aßen, erhoben gegen mich die Ferse", klagt der Psalmist4). Die Ferse bedeutet auch geistige Herrschaft. In diesem Sinne werden die Gelehrten „die Ferse der Welt" genannt5). Sie leiten das Volk und zeigen ihm den rechtschaffenen Weg6). Im Eheleben kommt diese symbolische Bedeutung des Fußes ganz besonders zum Ausdruck. Bei den Deutschen erfolgte das Antreten des häuslichen Regimentes des Mannes, indem er seinen Fuß auf den der Braut setzte7). Ein Seitenstück dazu bildet der bei den Juden herrschende Aberglaube: Wer von den Ehegatten am Hochzeitstage früher auf den Fuß des andern tritt, dem wird die Obergewalt zufallen. Der berühmte Mystiker Abraham Asulai meint, daß der Bräutigam darauf achten möge, während der auf der Hochzeit verrichteten sieben Segenssprüche seinen rechten Fuß auf den linken Fuß der Braut zu setzen, damit er sie beherrsche und der Herr im Hause sei. Setzt hingegen die Braut zuerst ihren linken Fuß auf den rechten Fuß des Bräutigams, so kommt die Gewalt in ihre Hand. Asulai weiß von einem Falle zu erzählen, wo der Bräutigam seinen rechten Fuß auf den linken Fuß der Braut setzte, und als sie dies ihrem Vater mitteilte, riet ihr dieser, sich von ihrem Bräutigam ein Krüglein Wasser bringen zu lassen. 1) (-p> 'p KnDp sthm *pbn .^bnnn dipn. 2) Vgl. Schlesinger, 1. c. p. 449—50. 3) Vgl. Babli Sota 22: *1W3 ÖWDfi, u. den Ausdruck enp^n um, (jemand mit der Ferse treten) und un'py Iren» (die Ferse auflegen). So wurden auch in Rom nicht Fuß-, sondern Fersentritte gegeben. Kbaus, talm. Arch. III, p. 12 u. 248, A. 95, 96—97. 4) ('■> trbnn) tfnpy ib* b-nan ■wib ■»bsn«,. 5) ,^so) "obr? bra -Dp? artia n"n iba .^stt -»ap» *fi **&9 (on:s. 6) &5*tmmn n"nrr dm ^ws i& rtöa : a '» tt"m8 Ttän ms y»y üu5n s^i^n sn©"» "pm *jm«. 7) Vgl. Schlesinger, 1. c, S. 231.