Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 23 (1922)
- Issue
- 1 (1922)
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 19 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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- 19 — dem Jahre 169271). Auch in Amsterdam wurden vom Gemeindevorstand vor allem die Hausarmen, die Witwen und Waisen unterstützt72) In dem castilianischen Ge~ meindestatut vom 1432 wird bereits auf die Bestimmung der Vorfahren Bezug genommen, daß den Waisen die Last der Steuern an den König und die Fürsten abzunehmen sei. Nur von einem Kapital, Ktes 400 Maraviedsis übersteigt, sotten sie Steuern zahlen.73) Um die Mitte des XVII. Jahrhunderts fordert Leo M odena zu Sammlungen für die aus Mantua vertriebenen Waisen auf.fEr schreibt: „Was ist verdienstlicher als solches. Liebeswerk an den Lieblingen und Verwandten Qottes."74) Nach den „Constituten der sämtlichen hessischen Judenschaft" aus derselben Zeit hatte der Landrabbiner sich durch seinen Amtseid unter anderem dazu zu verpflichten, den Weisen ein Vater zu seiin wind1 in jeder Hinisichlt für sie zu sorgen. Die von ihm bestellten Vormünder mußten ihm jährlich Rechenschaft ablegen.75) In dem ältesten Protokollbuch der Portugiesengemeinde in Hamburg sind seit 1653 wiederholt Unterstützungen verwaister Kinder gebucht.76) (Bemerkenswert ist auch eine Eintragung, daß einer Frau für Rechnung der Gemeinde ein ausgesetztes Kind in Pflege gegeben wurde.77) In M a n t u a bestimmt im Jahre 1678 R. Benjamin Coen Vitolis, daß eine Frau das Vermögen der Waisen nur im Verein mit zwei männlichen Vormündern verwalten darf.78) In den Satzungen der mährischen Gemeinden aus dem XVII. Jahrhundert, den sogenannten Schai (d. h. 311) T & kk an o t, wird es lim § 15 den Altaasenpfleigero zur Pflicht gemacht, dafür zu sorgen, daß vaterlose Waisen bis zum 13. Lebensjahr die Schule besuchen. Sind sie arm, so soll die Gemeinde für sie das Lehrgeld zahlen oder sie bei Verwandten unterbringen. Sind in einer Gemeinde besondere „Waisenväter" angeistei.lt, so -halben diese hierfür Sorge zu tragen.79) Nach § 192 derselben Takkanot versteuern Witwen 71) Frawkl-Grün, die Juden in Kremisier, auch S. 127 di>e Versorgung zweier Waisen. 72) Koenen, Geschitedenis 175, vgl. 224. 7S) Jahrb. f. & Gesch. d>. Juden, IV (1869) S. 326. 7*) Briefe (ed. Blau) S. 131. 75) Münk in der Hildesheimer-Jubelschrift 76, hebr. Teil 79 f. 76) Gassuto im Jahrb. d. jüd. Lit. Gesellschaft, VI S. 16, 23, 27. Der Rabbiner David Cohen zahlt für eim Waitsenkimd Das. 31, 35. 77) Das. 33. 4 78) . .A. Cahane, zur Gesch. d. Juden in Italien (in „Hagoren"). 79) ed. G. Wall. . .