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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1922-01-01 · 1 (1922) · p. Seite 20

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
23 (1922)
Issue
1 (1922)
Date
1922-01-01
Page
Seite 20 (sequence 20)
Language
German
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- 20 - und Waisen nur die Hälfte ihres Vermögens. Vom Kopfgeld sind Waisen befreit. Uebersteigt aber ihr Vermögen 50 Qi|i4;en, so sollen sie die Hälfte zahlen {§ 193). Waisen mit einem Erbteil unter 50 Gulden sind von allen Abgaben befreit (§ 234). Obligationen, von einer Waise ohne Vorwissen des Vormundes a;i genuinnen, sind! ungtüiltilg. Im Fürstbistum Bamberg zahlten die jüdischen Waisen nach den Takkanot von 1678 nur zwei Drittel des auf ihr Vermögen entfallenden Census, außerdem nur noch die Abgaben an die Geistlichkeit und zur Abwehr einer Gefahr für die Gemeinde.80) Die Takkanot des Rabbinates Schnaittach in der Oberpfalz vom Jahre 1690 bestimmen, daß Waisen bis zum 20. Lebensjahr von allen Abgaben, außer Beerdigungsgebühren, befreit seien. Von da an bis zur Verheiratung zahlen sie von je 100 Gulden ihres Vermögens 1 Gulden jährlich, sonst keinerlei Steuer.81) In Preßburg wurden die Waisen auf Gemeindekosten in Privatpflege untergebracht.81*) In Mähren wurde unter Josef IL die Regelung des jüdischen Vereinswesens, insbesondere der Waisenpflege, von der Regierung gefordert.82) Wenn auch auf diese Weise die Gemeinden, die Wohlfahrtsvereine, die Rabbiher sich die Waisenfürsorge angelegen sein ließen, so hat doch offenbar die private Waisenp f 1 e g e eine Hauptrolle gespielt. Das Beispiel des Frankfurter Rabbiners R. Akiba Frankfurter (1540—1597), der das untei geordnete Gemeinld'elarat, dieln SchiaromastGhpostefrL sieinfes Oheims versieht, um dessen Waisen im Genuß des Gehaltes zu lassen, von dem der Verstorbene sie erhalten hatte, steht nicht vereinzelt dia.82*) Maftn braucht .nur ■•dfite Graibschriftien unld die Memörbücher. zu durchmustern, um auf Schritt und Tritt auf Spuren solcher Betätigung der Waisenfürsorge zu stoßen. So wird auf dem alten Judenfriedhof in Prag unter den Verstorbenen aus dem XVI. Jahrhundert die zweite Frau des bekannten JacobBassevi v o n T r e u e n b e r g gerühmt, 8*) Eckstein,. Gesch. d. Joidlen iimehern:. Fürstfbflsfcum Bamtoeng;67. 81) Weimberig"; Juden iki der Oberpfailk 71... 8l*) Vgl. Sigm. Mayer, Wiener Juden 169,. Die Waisen in Preßburg trugen tage Röcke iund tnoftiz. Ihrier J;uigenjdi ZyManderihlüteu 82) Frankl-<jrün, Juden m Krean&fer S. 56. Eine Ordlniung; . des Armenwesens in Priag regtöe Oh. Mi. JVjpischiele!s 1766-4805 am, vgl D. Lieben, dfie ErMftariig dleis Wollsdhamer Fnedthofes S. 18u 8S*) Vgl. M.' Horovitz, Die Wohltätigkeit bei den Juden im alten Praaikfet S. 9.

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