Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 23 (1922)
- Issue
- 1 (1922)
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 17 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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\ — 17 - (Uebrigens spricht der Talmud davon, daß auch Gott dte Waise zwar rechten ZeSt, adfericlngs sehr mild straft.)66) Auch der große Mose ben Maimon schärft in seinem GesetzescoBipendiiUm Mischneh Tora (Hilekhot Deoth V Ende) diese Warnung ein. Er lehrt: „Weil die Waisen und Witwen gedrückten Qemütes und gebeugten Herzens sind, muß man sie mit größter Rücksicht behandeln, auch wenn sie noch io reich sind. Selbst die Witwe eines Königs soll man unter diesem . Gesichtspunkt betrachten. Man rede mit ihnen sanft, behandle sie zuvorkommend, strenge sie körperlich nicht übermäßig an, erspare ihnen seelisches l^eid und schone ihr Geld mehr als das eigene. Wehe dem, der sie gar mißhandelt oder ihnen flucht! Als Ausnahme ist zuzulassen eine Zurechtweisung zu ihrem Besten. Aber auch hierin lasse man ihnen gegenüber zu ihren Gunsten einen Unterschied walten. Vater- und mutteriöse Waisen stehen in dfeer Hinsicht gfelfdh. Als Waisen werden sie betrachtet, bis sie imstande sind, selbständig ihre Angelegenheiten zu führen.44 Matt4not anijjim X, 17 erklärt Maimonides „Sprüche der Väter44 I, 5: „Es sollen die Armen Genossen deines Hauses sein64 dahin: Die Weisen haben befohlen, daß jeder Mensch Arme und Verwaiste als Kinder seines Hauses, aufnehmen soll an Stelle von Dienstboten. Durch viele Dienerschaft werde nur Unrecht in der Welt gemehrt, wer aber Arme in seinem Hause beschäftigt, fördert Stunde für Stunde nur Gutes.44 S. auch Jomt. VI, 18. Chag. II, 14 u. s. Im Anschluß an diese Autorität führt der Verfasser des S e f e r ha-chinnukh aus, der Gerichtshof müss^ sich ganz als Vater der Waise betrachten und alles für seine Schutzbefohlenen aufbieten, genau so, wie es der Vater getan haben würde. Nur der Beste ist gut genug, um mit dem Amt eines Vormundes betraut zu werden. In Geldangelegenheiten hat die Forideiroinig einer Waise den Vorzug selbst vor dem Armen- und Krankenhaus. Zu einer Geldforderung an eine VVäise wird außergewöhnliche Begründung verlangt. Bei Preisschwankungen muß der Vorteil der Waisenkinder so weit gewährt werden, daß man nicht etwa aus Bedenken, im Handel; mit ihnen den Kürzeren zu ziehen, Geschäfte mit ihnen vollständig meide. Insbesondere werden die Stiefmütter vor Lieblosigkeit gegen die Stiefkinder gewarnt.67) Gott, der die Herzen prüft, schützt die Waise, wie ein Vater sein Kind. 66) Pesach. IIS ä.: Gott ist gütig (Psalm 136, 1). Er bestraft jeden nach seinen VerhätoifS-sen, so die Waise nur mit einem Ei.'; : .• 67) Wie möglichist rasch eimie solche bestellt wurde, zeigt das Beispiel1 des Priesters Josef, der nach der Beerdigung seiner Praxi noch auf dem Friedhof seiner Schwägerin sagte: Gehe heim und pflege die Kinder deiner Schwester! Moed k 23 a.