Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 23 (1922)
- Issue
- 1 (1922)
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 16 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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— 16 — oft unterdrückt werden können/4 In der Strafandrohung für die Uebertretung dieses Verbotes (Vers 22) heißt es: „Ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen" und scheinbar überflüssig noch obendrein: „Eure Frauen werden Witwen und eure Kinder Waisen werden." Das will, so liest man bei Raschi, besagen: „Die Strafe soll dadurch 'eine Verschärfung erfahren, daß euer Tod nicht wird festgestellt werden und darum euer Kjimd nicht Wirddiie Ertachlaft antreten können. Eine talmudische Bestimmung lautet nämlich dahin, daß Kinder, deren Vater in Gefangenschaft geraten, solange sein Tod nicht festgestellt ist, ihn nicht beerben dürfen" (Baba mez. 68). Im 5. Buch Mose 24, 17 wird, wie wir sahen, vor Beugung des Rechtes der Waise und anderer Armer gewarnt. Räschi erinnert daran, daß das Recht der Reichen zu beugen, schon früher (V. Mose 16, 19) verboten worden ist. Ungerechtigkeit gegen den Armen, die äußerlich leichter fällt, verstößt aber gegen ein zweifaches Verbot." Im 2. Buch Samuel, Kap. 21 Vers 8, werden fünf Waisen Sauls als „Söhne der Michal" bezeichnet. „In Wirklichkeit", sagt Raschi, „waren es doch Kinder der Merab, allein Michal hatte sie erzogen, deshalb trugen sie ihren Namen; denn wer eine Waise in seinem Hause erzieht, wird als ihr Vater betrachtet. Sie trägt auch seinen Namen." Hier wäre ein Fall von Adoption in der Bibel konstatiert, wie wir ihn schon bei Jakob kennen, der seine beiden Enkel Ephraim und Menasse als seine Söhne betrachtet wissen wiia (I. Mose 48, 5, vgl. 50, 23).65) Zu dem Verbot, Waisen zu bedrücken, bemerkt der Kommentator Abraham ibn Ezra: „Die Schrift hat hier den Plural (und i h r dürfet nicht unterdrücken) gewählt, weil damit auch diejenigen in das Verbot inbegriffen sind, die ein solches Unrecht stillschweigend dulden." Diese rücksichtsvolle Behandlung der Waise darf aber nicht auf das Gebiet der Erziehung so weit ausgedehnt werden, daß man etwa eine Waise, wenn sie es verdient, zu! züchtigen unterlassenA sollte. Es würde ihr, meint der Schrifterklärer Ob ä d jä Sforno, damit gerade das Gegenteil einer Wohltat zuteil. In demselben Sinne warnt schön vor ihm der Moralist R. Jehuda der Fromme im XII. Jährhundert in seinem' „Buch der Frommen" unter Nr. 544 davor, daß man aus allzugroßer Rücksicht die Züchtigung einer Waise unterlasse. „Man strafe sie, wie das eigene Kind, doch nie im Zorn." ..;; 65) Auch Leah 'und Rachel adoptieren die Kinder der Mägde, Vgl. 1. Mose 30, 3 ff. Dern entsprechend s- 1. Mose 49, 16 K'achadT schärte JisraeL Lafcainrnehiatä 'das. 31, 28 seäinfe- Ejiikel „seiiöDe Kaiadfer*' (Jafcöfc sdme Kimdbr „sei« Brüder4' 31, 46). Vgl Raschi: zu Ijob 29, -13. (Awefcdie Leviratsehe u, 5. Mose 21, 17).