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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1917-01-01 · 3-4 (1917) · p. Seite 63

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
18 (1917)
Issue
3-4 (1917)
Date
1917-01-01
Page
Seite 63 (sequence 33)
Language
German
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— 63 — Schrift, welche Mordeehai Schelomo, Abraham Lippmann insinuirt ist. Unterschrieben sind Mosche sBg'l, Itzig Mosche b. h." Ahron Herz Jacob. Feis, Lehrer daselbst. 808. (Im Namen der Gemeinde! Anschlag an die Synagogentür: Herr Simon) läßt anbefehlen Herrn Salman b. h." S. [?] und an Feibesch Spanier: (von heut Freitag, den 6. Tammuz 5537 [= 1777] bis nächsten Montag) ihr Stedengeld (in der Synagoge) zu zahlen. Wenn selbiges bis Montag nit bezahlt wird, seinen selbige wie ausgesperrt. Feibesch Spanier hat bezahlt vor Montag sein Stedengeld an (den' Vorbeter R. Hirsch), ist sogleich ausgetan von der Synagogentür. (Vor Sabbateingang) ist R. Hirsch in der Synagoge zu mir gekommen und hat (mir) gesagt: Salman b. h." S. [?] hat (in diesem Moment) an mich bezahlt sein Stedengeld mit 9 Or. 5 Pf., auf daß er sollt Salman b. h." S. [?] (von der Synagogentür) aus der (Sperre) tun. Ich [habe] an R. Hirsch (Antwort) geben (vor der ganzen Gemeinde): »Woraufhin ich ihn angeschrieben habe und er nunmehr selbiges bezahlt hat, soll (Vorbeter R. Hirsch) sein Namen — als Salman b. h." S. [?] (von der Synagogentür) austun aber was weiter (auf der Tür) derbei steht, sollt stehen bleiben), soll (der Vorbeter) nit austun.« Wie auch sogleich durch (ihn) geschehen ist. 134 (Teils hebr., teils jüdisch-deutsch). Die heut versammelte Majorität der Gemeinde hat mich von Gemeindewegen zu R. Juda Wesel geschickt, demnach er vorgibt, mit Genehmigung des Rabbinates bei jeder Mattnat jad- Feier [die sog. Seelenfeier] zur Tora aufgerufen zu werden berechtigt zu sein, da die Synagoge ihm gehöre, begehrt die Gemeinde von ihm, er solle die Urkunden, »wo« (die Synagoge) »von herkommt,« nämlich von dem Vorsteher R. Josef z"l [sein Andenken zum Segen] und von R. Leb Hamm, der Gemeinde vorzeigen, damit der Streit beseitigt und sein Eigentumsrecht an der Synagoge anerkannt werde. Doch R. Juda antwortet: »Er hat nit nötig, dieses (der Gemeinde) zu zeigen.« Die Gemeinde ersucht darum den Herrn Rabbiner, R. Juda anzuhalten, urkundlich zu Protokoll * beizubringen«, daß die Synagoge ihm gehöre. Ehnder [eher] kann sich (die Gemeinde) ferner zu nichts einlassen. Wenn dieses aber geschehen ist, so wird (die Gemeinde) ferner antworten, und (die Gemeinde) ist willig, in Termin (beim Rabbiner) zu erscheinen (an jedem beliebigen Tage). Auch bittet die Gemeinde ferner von allem Verfahren abzusehen, bis dieses geschehen ist. (Alles dies schrieb ich in Gegenwart der Majorität -der Gemeinde und in ihrem Auftrage. Beverungen, Freitag den 23. Ijjar 5547 [i787] Schimschon Chazan, Voibeter und Beglaubigter hier in Beverungen.

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