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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1917-01-01 · 3-4 (1917) · p. Seite 61

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
18 (1917)
Issue
3-4 (1917)
Date
1917-01-01
Page
Seite 61 (sequence 31)
Language
German
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— 61 - Majorität zum Bösen an. Wie darf man überhaupt einen Vorbeter ansteilen ohne Verständigung und Einverständnis von 7 Gemeindemitgliedern (den Unterzeichneten), da es doch bisher in jeder Vorbeterbestallung geheißen hat: in der Zusammenkunft der Vorsteher mit den anderen Gemeindemitgliedern hier in Beverungen haben wir, jeder nach seinem Rang, alle mit einem Munde und einer Lippe beschlossen, den Vorbeter anzustellen, nicht aber, daß einige Reiche und ihr Anhang alle anderen unterdrücken wollen. Warum hat man nicht den unterrichteten Zalman Biberich der Pesach zur Probe vorgebetet hat, angenommen? Ueber das rabbinische Judentum scheint sich die Gegenpartei hinwegzu; setzen. Man wählte diesen ledigen Menschen, der seine Zeit hauptsächlich damit* zubringt, daß er Nichtjuden und jungen Leuten und Mädchen zum Tanz aufspielt, sogar in Häusern, während der Mann nicht zugegen ist. Sein Baß läßt sich sogar in Häuser schicken, wo Mann und Frau getrennt leben. Und ist das der Beginn, wohin weist dann die Zukunft? hebr.: (W'im. kakha jithnaheg b'hathchalah Fhabba mi lo jachusch Ftaqqalah?) Um die Majorität zu gewinnen, hat die Gegenpartei sich mit 3 Leuten verbündet, ohne die halb und halb einander gegenüberstünden, nämlich Gerschon, Elchanan und Abraham b. M., die gar keine Gemeindeabgaben eutrichten Und dabei ist doch bereits vor Jahren festgestellt worden: wer nicht den Beitrag zum Spital, zum Gehalt des Vorbeters und den anderen Gemeindebedürfnissen zahlt, ist vom Synagogenvorsteheramt (s'gan) ausgeschlossen, das abwechselnd jeden Monat nach der Reihenfolge der Eheschließungender (Ehejahre) je ein Gemeindemitglied bekleidet. Schon seit etlichen Jahren haben es Gerschon und Elchanan nicht bekleiden dürfen, und ebenso zahlt Abraham b. M. nichts, wer aber nichts zahlt, dem ist es eins, ob man dem Vorbeter 100 oder auch 1000 Tlr. Gehalt bewilligt. Seit 3 Jahren hat man Elchanan nicht zu den Gemeindeversammlungen ge: laden, und nun soll er mit einemmal mitzählen? Und wird denn etwa, wenn auch die Reicheren gegen uns zusammenhalten, nach der Majorität des Geldes oder nach der der Personen entschieden? Da es uns nur um die heilige Sache zu tun ist, bitten wir den Hn. Rabb., den von ihnen aufgenommenen Vorbeter zu entheben und einen, der unsere Jugend unterrichten und sie den rechten Weg weisen kann, zu bestellen. Juzpa b. Reuben S"m. Zalman b. Schim'on, Juda Wesel, Kaiman b. Hirz, Schemuel b. Rabb. Mosche, Lezer Volkmarsheim. Rabbinatsgericht. X 11. (Deutsch). In Sachen Juden Moijses Abraham zu Warburg Recurrenten wider den Juden Leeser Wolff zu Beverungen recursum wird

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