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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1917-01-01 · 3-4 (1917) · p. Seite 60

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
18 (1917)
Issue
3-4 (1917)
Date
1917-01-01
Page
Seite 60 (sequence 30)
Language
German
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— 60 — 5) Deshalb will wissen ob ich — Qott bewahre! —• die Lehre Moses übertreten, wie auch sollen sie mir einen Make! erweisen, weilen sie mich nit behalten wollen. 6) Berufe mich auf mein' Chazanuthbrief von 5535, welcher lautet auf 3 Jahre, und 1/4e Jahr vor Ablauf dieser 3 Jahre muß einer den andern aufsagen, sonsten bleibt der Chazanuthbrief in sein statu bestehn. Also ist von 5536 bis 5550 (nämlich vergangenen Purim 5550 die 3 Jahre ausgewesen, und Schuschan Purim wirklich wieder in den Contract auf 3 Jahre eingetreten), also können mir nit aufsagen. 7) Wie auch wirklich berufe mich auf des Herrn Rabbiners Urteil von R, Chod. Ab 5539, mich auch maintenirt bis 5541 laut Protokoll beim Herrn Rabbiner. 8) Berufe mich auf hochfürstlich Edict, keinen Vorbeter oder Lehrer abzuschaffen ohne Nachweis eines religiösen oder sittlichen Makels (schemez psu!). Alsdann ersuche den Herrn Rabbiner, mich zu schützen und mainteniren bei meinem <mTt£>} Amt, wenn nicht bin icli ein (dalfen) armer Mann und nit rechten kann gegen eine Gemeinde, wie auch ersuche, mir meine Kosten zu ersetzen. 9) Beziehe mich laut Protokoll beim Rabbinat vom 4. Ab 5549. wie Verleumdung gegen mich angebracht beim Herrn Rabbiner, wo auf zitirt worden die ganze Gemeinde und alle insgesamt nur Gutes von mir ausgesagt haben, also hat der Herr Rabbiner mich wieder maintenirt auf 3 Jahre laut Protokoll. X 20. (Original hebr.) Beverungen, d. 25. Ab 5559. Wir Unterzeichneten wollen den Vorbeter Barukh Wantrieden nicht anstellen, weil er weder die religiösen Vorschriften kennt noch aus der Tora vorlesen kann. So las er letzthin am 8. Tage Pesach statt: so wie dein Gott dich gesegnet hat,: sein Gott. Auch haben wir von einem glaubwürdigen Mann aus Mühihausen vernommen, daß man ihn auch dort aus diesem Grunde nach 2 Monaten enilassen hat. Er versteht nicht die Gebete, von den Pijjutim zu geschweigen. Wenn nun die Gegenpartei einwendet, ein Vorbeter brauche nicht zugleich Lehrer zu sein, die früheren seien es auch nicht gewesen, so widerspricht das der Wahrheit. Denn, wie bekannt, haben Wolf und sein Bruder Schimschon, ebenso vor ihnen R. Menke s. And. mehr als 50 Jahre die armen und reichen Kinder unterrichtet. Wir müssen auf dieser Bedingung bestehen, denn nicht jeder ist in der Lage, sich einen eigenen Lehrer zu halten, und es ist zu befürchten, daß ein solcher zu jener Sorte junger Leute gehört, die neuerdings alles niederreißen und keine Scheu vor Gott kennen. Bei der Kandidatur des Vorbeters aus Wanfrieden heißt es: schließe dich nicht der

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