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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1917-01-01 · 3-4 (1917) · p. Seite 59

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
18 (1917)
Issue
3-4 (1917)
Date
1917-01-01
Page
Seite 59 (sequence 29)
Language
German
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— 59 — verfangen will, die Entscheidung der Sache was rechtens angedeihen soll. Da nun aber die Judenschaft mit Ihren ungerechten Verfahren täglich weiter fortschreitet, und gestern Nachmittag gar Ppalen durch dHr Pror Stamm Jur. die wurckliche Entsetzung hat bekannt machen lassen, Ppal sich aber den ungerechten, aus einen boßhaften und feindseligen Herzen aufkeimendem Unternehmen und den wilden Wünschen der Judenschaft nicht unterwerfen kann, — So gelanget zu Ew. Wohlgeb. Ppalens Gehorsamste rechtlichste Bitte Sie rechtsgeneigt nach Inhalt des Ggsten Bescheides die Güte zu versuchen, in Ermangelung dieser aber der Judenschaft bey Strafe an zu befehlen geruhen wollen, daß dieselbe bis nach Ausgemachtes Sache Ppalen ungestört in seinem Ambte belassen müssen worüber etc. Wiederhohlte, Höchst Beschwerende Vorstellung An Seiten des Juden Vorsängers Alexander Abraham an die Judenschaft dahier. Es wird diese Vorstellung samt Anlage den Vorstehern der Judensehaft hiemit* zur ersehung communiciret, und werden zugleich Nahmtns Ihrer Hochfürsil. Gnaden zu Paderborn und Hildesheim etc. unseres ggsten Fürsten und Herrn Beyderseits Theile auf Donnerstag d. 18. Septbr. nachmittags gegen 2 Uhr Bey Hochfürstl. Juden Commission zur Untersuchung der Sache zu erscheinen, hiedurch citiret und vorgeladen, dann wird zugleich der Judenschaft klagenden Vorsänger, bis zu ausgemachter Sache in seinem Amte nicht zu Stohren ernstlich anbefohlen. Paderborn, de 17. Septbr. 1788. 404. Klage gegen die Gemeinde Brocholt. 1) Am vergangenen Fasten Esther hat Herr Menke vor mir gesagt: »Chazan! Kahal (die Gemeinde) sagt Euch hiermit an, als sie Euch nit länger behalten wollen vor Chazan und Melammed (Lehrer) ad chazi Elul (bis Mitte Elul). 2) Den 5. Juli bin ich gegangen zum hiesigen Richter, weilen er als Cummissarius in meiner Sach laut meiner Maintenenz von unserem Herrn Erz Bischof, mich zu schützen und mainteniren, so hab sie fragen lassen, weshalb sie mich nit behalten wollen. 3) Den 16. Juli mir die Gemeinde einen Befehl eingeschickt vom Herrn Judencommissarius, weil ich den jüdischen Glauben übertreten, also sollte ich mich wenden an den Herrn Rabbiner laut Protokell. 4) Den 12. August an Herrn Rabbiner das Decretum vom Herrn Erzbischof gebracht, meine Sach vorzunehmen.

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