Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 18 (1917)
- Issue
- 3-4 (1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 56 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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Warburg, Dienst, 22. Siv. 5549 (= 1789). R. Jakob Beverungen stellt vor (wegen des Testamentes seines verst. Schwagers, des Vorst. Hn. Schim'on b. R. A., nach dem 50 Tlr. von der Schuld des Peter Hühnervogt aus Warburg der Talmud Tora zukommen. Auch bestimmte er, 80 Tlr., die der verst. Schim'on Lemgo als eine Schuld ihm selbst an die Talm. T. zu zahlen aufgegeben hat, zu erheben. R.Jakob, Vorsteh, der Talm. T., verklagt nun R. Zalman Beverungen, den Sohn R. Schim'ons b. R. A., der es übernommen hat, alle Verpflichtungen, die an der Verlassenschaft seines Vaters hafteten, abzulösen, auf Herausgabe der 50 Tlr. und ebenso auf die 80 Tlr. R. Zalman verspricht (am 24. Sivan), binnen eines Jahres jene 50 Taler zu erheben und mit Zinsen an seinen mütterlichen Oheim R* Jakob zu zahlen. Die zweite Schuld sei nicht allein von ihm, sondern von sämtlichen Erben seines Vaters einzufordern. Die Abschrift beglaubigt R. Joel Steeg. X 25. (Original hebr. u. jüd.) Warburg, Donnerstag den 2. Marcheschw. 5536 (= 1775). [4 Gemeindemitglieder aus Ossendorf,] welche [für heut] sein zitirt worden, [vor mir] zu erscheinen [wegen der Schläge, die sie dem dortigen Lehrer R. Meir während des Gebetes in der Synagoge versetzt haben, wurden ein jeder mit 1 g. Groschen von der Regierung bestraft,] von denen selbigen weiter keiner erschienen außer [Jokel Levi. Die anderen schickten jenen R. Meir selbst her mit der Entschuldigung,] wie sie [, mit Schächten beschäftigt,] nit kommen können. [Jener R. Meir] behauptet], daß Kalmann Schim'on und Efraim von dort ihn in der Synagoge beim Gebet geschlagen so heftig, daß sein Kopf ganz wund war und er sich zur Ader hat lassen müssen. Doch] will er gebeten haben, möchte [den Prozeß bis zum Ablauf seiner Zeit] anstehen lassen, [da er mit ihnen nicht in einem Dorf wohnen kann, ohne an ihrem Tisch zu speisen, und den Prozeß] nit betreiben, [sein Gehalt] könnt bis dahin [mit] Arrest beschlagen werdn. [Binnen 4 Tagen erfloß das Urteil.] Wird [Prolongation bis Adar] bestimmt. [Der Kläger stellt Hn. Mosche von dort als Bürgen für 4 Tlr. Er bezahlt die Kosten für Verhandlung, Protokoll, dessen Abschrift und Überreichung durch den Gerichtsdiener 2 Tlr. 12 Gr. Das] Protokoll wird [Hn. Mosche] zugeschickt [und er unterschreibt sich als Bürge.] Unterschr. Die Gemeinde Ossendorf] wollen sich [nächsten Donnerstag] stellen ohne Anstand. Schim'on b. Ahron Meir. [Zu den 2 Tin 12 Gr. kommen noch für Übersendung des Protokolls und Abschrift 8 Gr., für das Protokoll 18 Gr., für (weitere) eigene Bemühungen 1 Tl. 12 Gr., Strafe 1 TU 3 Gr., zus. 4 Tl. 32 Gr,