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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1915-01-01 · 1-4 (1915) · p. Seite 61

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
19 (1916)
Issue
1-4 (1915)
Date
1915-01-01
Page
Seite 61 (sequence 63)
Language
German
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— 61 — speien und dreimal Allah um Hilfe anrufen gegen den Satan, dann sich auf die andere Seite legen1). Ausspeien wird auch im Talmud geraten, um einem eventuellen Unglücke vorzubeugen. Wenn man mit Kohl angesetzten Wein trinkt, sollen sechs Dinge beobachtet werden: Er muß rein (ungernengt), der Becher voll sein, man nehme ihn mit der Rechten und trinke mit der Linken, man leere ihn ohne Unterbrechung, rede nicht nachher, gebe ihn dem zurück, von dem man ihn bekam und spucke danach aus2). Wer sich vor dem bösen Auge hüten will, schreibe ein * auf die rechte, ein I auf die linke Hand und lese das jod von links nach rechts3). Nach der Habdalah mache mit deiner rechten Hand eine 'Htt' Form auf deinem Haupte, dann stecke den fünften Finger der Rechten in das linke Nasenloch und sage: „Siehe, ich gebe dir meinen Bund des Friedens" (Nu. 25, 12) und du wirst weder an Speise, noch an Kleidern Mangel haben4). Willst du unsichtbar sein, schreibe folgende Namen auf Hirschenhaut und hänge sie auf den linken Arm: rhü NNN ♦ . . PPi"P HTM ZD PuN Pi^N. Dasselbe Resultat läßt sich erlangen, \Venn man das Herz einer schwarzen Katze, eines schwarzen Hundes und eines schwarzen Hahnes in eine Wolfshaut gibt, worauf man noch verschiedene Zeichen schreibt und dies alles am linken Arm trägt5). Will man von einem Schlafenden ein Geheimnis herausbringen, so halte man ihm ein brennendes Licht vor Augen, fasse die große Zehe des rechten Fußes an und frage ihn nach dem Gewünschten; er wird antworten6). Wer einem geistersichtigen Menschen dreimal nacheinander auf den linken Fuß tritt und über die rechte Schulter schaut, wenn ein gespenstischer Leichenzug kommt, der erhält die Gabe, allen Spuk sehen zu können7). Damit der Meineid nicht strafbar vor Gott sei, muß man beim Schwur die linke offene Hand auf dem Rücken halten und die rechte Hand mit dem Innern nach außen kehren8). Jedoch wird der Meineidige mit dem Verdorren der rechten Hand gestraft9). Will man Diebe ausfindig machen, so reiße man vor dem Schlafengehen aus dem alten Testament die ersten vier Bücher heraus, nehme davon drei Blätter, lege sie übers Kreuz, nähe sie in der Mittte fest und birg sie unter den Ueberzug des Kopfkissens in dessen linke Ecke, die übrigen Blätter lege man unter das Haupt. Dann sieht man im Traume die Person des Diebes10). 1) Schwarz, ZDMG 1913, 480. 2) Berach 51 a. Ueber s. Low bei Kranss, Lehnwörter II 93 f. 3) Zohar IL Zusätze 273 b. 4) Midi- Talpij. 134 b. Statt -6 im Bibelverse hier 6) Mitteil. 1911, 129, mitgeteilt von J. Weltes. 6) Am Ur-Quell 1890, 47. 7) Das. S. 50. 8) Das 1891, 58. 9) Das. 1893, 260. 10) Das. 1892, 233.

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