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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1915-01-01 · 1-4 (1915) · p. Seite 40

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
19 (1916)
Issue
1-4 (1915)
Date
1915-01-01
Page
Seite 40 (sequence 42)
Language
German
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— 40 — folgeuder Reihenfolge geschehen: Ost, West, Süd und Nord, d. h. von rechts nach links. Da kann man auch mit dem Linkshändigen keine Ausnahme machen1). Mit dem Feststrauße wird täglich einmal, am siebenten Tage siebenmal Umzug gehalten und auch da soll man die Richtung von rechts nach links einhalten. Jedoch fällt da die rechte Seite nach Norden, denn man wendet sich zuvor den Thorarollen zu, die auf den Almemor getragen werden2). Die Chanukkah-Lampe soll zur linken Seite des Eintretenden in der Nähe der Tür angebracht werden, so daß die Lampe auf die linke, die Mezuzah auf die rechte Seite kommt. Hierauf zielt der Vers (Hl. 7, 7) ab: „Wie schön und wie lieblich bist du". Das will sagen: Wie schön bist du mit der Mezuzah und wie lieblich bist du mit dem Chanukkah-Lichte. Im Tempel stellte man den Leuchter gegen Süden, weil auch im jerusalemischen Tempel die Lampe südlich stand3). Das erste Licht wird rechts angezündet und jeden Tag wird mit dem links zugefügten Lichte angefangen, so daß man stets die Lichter von links nach rechts anzündet4). Die noch heute herrschende Sitte, daß man nach der Bestattung der Leiche die Trauernden tröstet, unterscheidet sich von der vortalmudischen Sitte dadurch, daß früher der Trauernde zur Linken der Tröstenden stand und diese an ihm vorübergingen. Einem unangenehmen Falle zufolge wurde beschlossen, daß die Tröstenden stehen und der Trauernde an ihrer linken Seite dahinschreite, während jetzt die Trauernden durch zwei Reihen gehen5). Bei Sterbefällen müssen die Trauernden auch das Kleid in der Größe einer Spanne zerreißen (Keria'h); Kinder nach dem Tode der Eltern, bis das Herz entblößt wird. Hieraus folgt,«daß man die linke Seite des Kleides zerreißen müsse6). Es war auch Sitte, bei Todesfällen die Schulter zu entblößen. Da wurde folgende Regel aufgestellt: Stirbt der Chacham, so wird die rechte Schulter entblößt; stirbt der Ab beth din, die linke; beim Tode des Naßi beide Schultern7). Außer diesen, zumeist noch heute giltigen Gesetzen gibt es eine Anzahl solcher, die keine Geltung und nur noch kulturhistorisches Interesse haben. So z. B. geschah die Untersuchung des Aussatzes bei einer Frau in der Weise, als hebe sie beim 0 Beth Josef a. a. 0. aus Maharil Seh. Ar. Or. Chaj. 651. 10. Mag. Abr. z. St. 2) Tur. Or. Chaj. 660. Sch. Ar. das. 1. Mag. Abr. 3j Sabb. 22 a. Maß. Soferim 20. Tur. Or. Chaj. 671 und Beth Jos. das. Da während des Charmkkah-Festes gewöhnlich die Perikope ypfcJ gelesen wird, wo im ersten Verse das Wort ö^rOtt) vorkommt, wird das Notarikon nnrtD gemacht, Scheloh 249 b. *) Tur. Or. Chaj. 676, Beth Josef. Sch. Ar. das. 5. 5) Sanh. 19 a •pwi* p «plürrafctt btitivh trblü s. Maim. tP^M* O^n 13, 2. 6J Moed Kat. 22 b. Sch. Ar. Jor. Deah 340, 3. Ueber die verschiedenen Ansichten s. Schach 19 und Türe Zahab 6. 7j Moed Kat. das. und Sch. Ar. J. D. 340. 17.

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