Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 19 (1916)
- Issue
- 1-4 (1915)
- Date
- 1915-01-01
- Page
- Seite 38 (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
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— 38 — lasse er die linke Hand sinken und sage die Benecliktion. Der Aufgerufene steht immer zur Rechten des Vorbeters, denn „von seiner Rechten ist ihm das Feuer des Gesetzes" *). Auch beim Zusammenrollen der Thora wird darauf Gewicht gelegt, daß man das Wickelband von rechts nach links anlege, wie wir später beim Anzünden der Chanukkah-Lichter sehen werden, denn jede Wendung muß von rechts nach links geschehen'2). Aber nicht nur beim Gottesdienst, auch sonst mußte die Thora in der Rechten; gehalten werden. Der palästinische Amoräer Levi b. Sisi sah sich einst von Räubern bedroht. Da nahm er eine Thora, gieng auf das Dach und sagte: Herr der Welt! Wenn ich ein Wort von diesem Buche nicht eingehalten habe, so mögen die Räuber kommen;, wo aber ja, sollen sie abziehen. Sofort verschwanden sie. Sein Schüler machte es ihm nach und seine Rechte vertrocknete, aber die Räuber zogen ab. Auch der Schüler seines Schülers versuchte es und seine Rechte vertrocknete nicht, doch die Räuber blieben3). Da dem einen Schüler die Rechte vertrocknete, dem anderen nicht, so folgt daraus, daß sowohl der Meister, wie auch seine Schüler die Thora in der Rechten hielten. Zehn Dinge sind beim. Becher des Tischgebetes zu beobachten. Darunter eines, daß man den Becher mit beiden Händen fasse. Wenn man mit dem Gebete beginnt, halte man ihn in der Rechten und hebe ihn in die Höhe. Daß man den Becher mit beiden Händen fassen müsse, dafür spricht Ps. 134, 2: Erhebet eure Hände zum Heiligtum. Fraglich ist, ob die Linke der Rechten zu Hilfe kommen darf, wenn man den Becher in der Rechten allein halten soll. R. Aschi entscheidet: Da die Alten keinen Bescheid wußten, haben wir den strengeren Standpunkt einzunehmen und dürfen der Rechten keine Hilfe bieten. Doch ist diese Hilfe so gemeint, daß man den Becher nicht mit beiden Händen fassen dürfe, aber die rechte Hand mit der linken unterstützen ist erlaubt4). Der Linkshändige nimmt den Becher natürlich in seine Rechte. Da man vor jedem Genüsse einen Segen sprechen muß, wird die Frage aufgeworfen, wie man sich zu verhalten habe, wenn man außerhalb der Mahlzeit Oel und Wein zugleich bekommt. Das Haus Schammaj lehrt: Man nehme das Oel in die Rechte, den Wein in die Linke, spreche den Segen zuerst über das Oel und nachher über den Wein. Das Haus Hillel lehrt: Man nehme den Wein in die Rechte, das Oel in die Linke, spreche den Segen zuerst über den Wein und dann über das Oel. Entschieden, M Beth Josef Or. Chaj. 139. Darke Moscheb, Mag. Avr. das. 13. Nach einer Meinung soll die linke Hand nach der Benediktion fallen gela&sen werden.; das. 2) Map. David Or. Chaj. 147, 3. 3) j. Taan. III 66 d, 41; Peß. Buber 165 b; Jalk. Hosea 533. 4) Beraeh 51a j. Ber. VII 11c vi. Siddur Rasehi I 50. Machs. Vitry 35. Tur Or. Chaj. 183. Beth Josef das. Sch. Ar. Or. Chaj. 183, .4.