Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 19 (1916)
- Issue
- 1-4 (1915)
- Date
- 1915-01-01
- Page
- Seite 37 (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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— 37 — sein1). Auf die Tefillah folgt das Tachnun-Gebet. Da soll man auf das Gesicht fallen — es heißt daher auch nefilath appajim — -aber nach welcher Seite soll man sich wenden? Es werden für beide Seiten triftige Gründe ins Feld geführt und einige derselben sollen hier hervorgehoben werden. Für die rechte Seite spricht der Umstand, daß die Schechinah vor dem Betenden steht, und wenn er sich nach rechts neigt, so ist die ffinke der Schechinah unter seinem Haupte und ihre Rechte umarmt ihn (Hl 2,6). Die Linke führt mehr Argumente ins Treffen. Wenn man das „Tamid", •das tägliche Opfer schlachten wollte, so wurde es auf die linke Seite gelegt, wie überhaupt das Vieh vor dem Schlachten auf die linke Seite gelegt wird. Ein anderer Grund liegt in der Regel, daß man sich zum Zeichen der Freiheit auf die linke Seite lehne. Daher soll man sich zum Zeichen der Unterwerfung vor Gott -auf die linke Seite neigen. Endlich spricht für die linke Seite die Tatsache, daß während des Betens die Schechinah eigentlich nicht vor, sondern zur Rechten des Betenden steht, wie dies der . Psalm dichter ausdrücklich lehrt: Gott beschattet dich zu deiner rechten Hand (121, 5). Wenn man nun das Haupt nach links neigt, so ist das Gesicht der Schechinah zugewendet; wenn nach rechts, so wendet man ihr den Rücken, was unanständig wäre, da auch ein Diener seinem Herrn den Rücken nicht zeigen darf. Das .Resultat ist zugunsten der linken Seite ausgefallen, jedoch muß beim Morgengebete eine Ausnahme gemacht werden, da man mit Rücksicht auf die Teh'llin sich zur rechten Seite neigen muß2). Nun wird die Thora aus der Lade gehoben und auf die Anhöhe getragen. Die Thora. muß in der Rechten gehalten werden, da es heißt: „Seine Rechte umarmt mich" und muß zur rechten Seite, gegen Norden auf die Anhöhe und gegen Süden wieder zur Rechten des Tragenden in die Lade zurückgetragen werden. Die Anhöhe (Bimah) ist nämlich westlich von der Lade und so fällt die Rechte des Tragenden beim .Hintragen nach Norden, beim Zurücktragen nach Süden3). Der zur Thora Gerufene fasse mit beiden Händen die Walzen der Thora, wende das Gesicht nach links, damit es nicht scheine, als läse er die Benediktionen aus der Thora, dann x) Lev. 9,22 ist Kothib m Beth. Josef Tur Or. Chaj. das. Sohar III 146a fc^tf'M öWW ^3pT^ Nach Maharil soll der rechte Daumen auf dem linken liegen. Mag. Avr. zu Tur Or. Chaj. 128, 19. 2) Tur. Or. Chaj. 131 und Beth. Josef, Darke Möschen, Sch. Ar. das 1. Machs. Vitry 70, 76. Das nefiiath appajiui geschah anfangs nicht wie heute, daß man den Kopf auf den Arm fallen ließ, sondern man warf sich auf den Boden, hob aber den Kopf etwas höher, damit er nicht den Boden berühre. Nach Saadia Gaon soll s ch der Gläubige niederwerfen. Dies geschieht in der Weise, daß man wie beim Sitzen das linke Knie auf den Boden legt, das rechte wie beim Knien darauf tut, so daß man halb sitzt und halb kniet. I. Bondi a. a. 0. 15. Ausführlich behandelt den Gegenstand Elbogen, Der jüd. Gottesdienst 73 ff. sj Sch. Ar. Or. Chaj. 134, 2. Darke Moscheh von Maharil. Beth Josef Tur. Or. Chaj. 128.