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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1915-01-01 · 1-4 (1915) · p. Seite 36

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
19 (1916)
Issue
1-4 (1915)
Date
1915-01-01
Page
Seite 36 (sequence 38)
Language
German
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— 36 — Ist man mit Schaufäden und Phylakterien ausgerüstet, so kann? man zum Gebete schreiten. Da lehrt Maimuni: Man lege die Hände auf das Herz, und zwar die rechte liege auf der linken. Josef Karo vermutet hierin die Absicht, daß der böse Trieb, der mit der Linken symbolisiert wird, von der Rechten unterdrückt werde. Uebrigens war es auch römische Sitte, beim Gebete die rechte Hand über die linke zu schlingen1). Man soll sich während des Betens nach Möglichkeit des Ausspeiens enthalten. Ist dies nicht möglich, so speie man nach rückwärts; geht auch dies nicht,, nach links2). Am Ende des Hauptgebetes trete man drei Schritte zurück, u. z. zuerst mit dem linken Fuße, und verbeuge sich nach links, dann mit dem rechten und verbeuge sich nach rechts. Als Rabba einst sah, daß Äbbaj sich erst nach rechts und dann nach« links verbeugte, machte er ihn aufmerksam, daß er die Stelle im Talmud, wonach man sich erst nach rechts zu verbeugen habe,, nicht verstehe, da nicht von der Rechten des Betenden, sondern von der Gottes die Rede ist und dieser entspricht die Linke des Betenden, der Gott gegenüber stehet3). Der Vorbeter rezitiert die Tefillah und da gehen die Kohanim zur Bundeslade hinauf, um den Priestersegen zu sprechen. Bevor sie beginnen, müssen sie sich mit dem Gesichte dem Publikum zuwenden und wenn sie fertig sind, wenden sie sich wieder der Bundeslade zu. Sie sollen sich aber immer nach rechts umdrehen, denn bei jeder Tätigkeit des Priesters galt die schon erwähnte Regel: Jede Wendung habe nach der rechten Seite zu geschehen4). Während des Segenspruches sollen sie die rechte Hand über der linken halten. Dabei folgen sie dem Beispiele des Hohenpriesters Ahron, von dem es heißt: „Er erhob seine Hand zum Volke und segnete es", das will sagen,, daß er nur eine Hand erhob und diese konnte nur die rechte a) Tur Or. Chaj. 95. Beth Josef. Nach Moseh Isserles (SitDÜ OT) ist. der Grund ein kabbalistischer: damit die Gnade dem Verhängnis gegenüberdie Oberhand habe, *p"^ rfjft b$ Ö^^iin rflto TO.'nS Dasselbe gilt vom, Vorbeter, M. Minz, GA 81. 2) Tur Or. Chaj 97. Nach Maimuni darf man nur rückwärts speien Sefer Rabiah 50 zitiert aus Jeruschalmi ibüfo'ob tih*\ TS^b "ipTlT, dort aber j. Ber III 6d 57 steht: nmtt l^KlOlöS TIDK WEpS 3) Joma 53b. Aus diesem Grunde dürfte man nicht nach links ausspeien, aber die Würde der Schechinah wird dadurch nicht verletzt, weil sie während des Betens nicht unmittelbar gegenüber dem Betenden steht,, während man beim Zurücktreten die Schechinah vor sich hat. Beth Josef Tur Or. Chaj. 97. Daß man zuerst mit dem linken Fuße zurücktrete, folgt aus der oben erwähnten Stelle im Schoch. Tob. 35, "insiE rw^ÖD '$b btifc'® bffcl s. S. Bondi, Siddur des R. Saadia Gaon 14. n^np^N "pfc^ ^=nach rechts der Gebetsrichtung d. i. die eigene Linke. Begründet wird der Vorzug der Rechten in diesem Falle mit *yßb rft 1238 "IjWto. Tur Or. Chaj. 123 und Sch. Ar. 123, 1. 3. 4) Sota 15b, Joma 17b oben zu ergänzen. Zeb. 62b.; Tur. Or. Chaj. 128.

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