Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 19 (1916)
- Issue
- 1-4 (1915)
- Date
- 1915-01-01
- Page
- Seite 31 (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
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— 31 — Öpferblutes mußte mit der Rechten geschehen. Hat man es mit der Linken getan, war das Opfer ungiltig1). Auch mußte der Priester bei der Besprengung des Altars mit dem Opferblute die Richtung von links nach rechts einhalten, denn es war Regel: Jede Wendung hat nur gegen rechts zu geschehen2). Daher wendete sich der Priester nach rechts, wenn er der des Ehebruches verdächtigen Frau das Fluchwasser reichte, aber in den Tempel mußte man zur rechten Seite eintreten und zur linken sich entfernen3). Bei der Zergliederung der Opfer wird auch die rechte Seite bevorzugt, und wenn die einzelnen Stücke zum Altar getragen wurden, mußte folgende Ordnung eingehalten werden: Der erste trägt de?i Kopf in der Rechten, den rechten Fuß in der Linken. Der zweite die beiden Vorderfüße, den rechten in der Rechten, den linken in der Linken usw. Jedes wertvollere •Glied hatte den Vorzug in der Rechten getragen zu werden4). Am Versöhnungstage geschah die Auslosung der zu Opfern ausersehenen beiden Ziegenböcke auf folgender Weise. Wie bereits erwähnt, stand der Hohepriester in der Mitte, zu seiner Rechten der s'gaü, zur Linken der rosch beth ab. Vor ihnen standen die Opfer. Nun wurden mit beiden Händen beide Lose gezogen. Kam das Los „für Gott" in die Rechte, da sagte der s'gan: Mein Herr, Hohepriester, hebe deine Rechte in die Höhe *, kam es aber in die Linke, sagte der zweite: Mein Herr, Hohepriester, hebe deine Linke in die Höhe. Es wurde als günstiges Zeichen angesehen, wenn das Los „für Gott" in die Rechte kam und es wird von Simon dem Gerechten, der vierzig Jahre hindurch das Hohepriesteramt bekleidete, erzählt, daß es ihm immer glückte, dieses Los in die Rechte zu bekommen, während es nach ihm manchmal in die Linke fiel5). Ferner hatte der Priester, dem die Verwaltung des Oeles zum Leuchten und des Räucherwerkes zufiel, darauf zu achten, daß er das Oel in der Rechten, das Räucherwerk in der Linken trage6). Da der Schwerpunkt des Priesterdienstes auf die rechte Hand fällt, wirft sich von selbst die Frage auf, was mit dem gelinkten oder doppelhändigen Priester geschehe.^ Der Linkshänder wird einfach vom Dienste ausgeschlossen. Uber den Doppelhändigen wird schon gestritten. Rabbi will ihn zum Dienste zulassen, die Weisen schließen ihn aus. Es handelt sich darum, ob bei dem Doppelhändigen die Abschwächung der Rechten oder Stärkung der Linken eintritt. Dasselbe Geschick ereilt den Priester gelinkten *) R. Simscm Parah IV 2. ~) tib& "irr Wia nnat! mrs Joma 58 b. 3) j. Sota IT 17c, j. Sukka V 5o; d. 39; I. Kö\ 7,25. steht deshalb viermal ü^s, um anzudeuten, daß man sich auch beim Betreten der Nebenlokalitäten des Tempels nach rechts wenden müsse ptöttr» röS^ÄI ttm^S C. 12 m 4) Tamid, 31 b. 5) Joma 39 a. 6) Zu Nu. 4, 16 j. Sabb. X 12, c 29.