Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 19 (1916)
- Issue
- 1-4 (1915)
- Date
- 1915-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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- Rashi 1× ep/1002670
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— 30 — von einer hohlen Hand (?p) spricht, die rechte gemeint ist, wo die linke gemeint ist, dort wird es ausdrücklich gesagtDiese Analogie könnte eine negative genannt werden, weil sie bloß in diesem Falle den Vorrang der Linken anerkennen will, sonst aber für die Rechte entscheidet. Dem gegenüber gibt es eine Anzahl positiver oder solcher Analogien, wo einfach von einem Falle auf den anderen gefolgert wird. Das Auffangen des Opferblutes z. B. muß mit der .Rechten geschehen, mit der Linken hat es keine Geltung, aber E. Simon läßt es auch in diesem Falle gelten2). Die erste Ansicht begründet Lev. 14, 27, wo ausdrücklich der Finger der Rechten gefordert wird und daraus folgt, daß der Finger beim Auffangen des Opferblutes (Lev 4, 25) auch der der Rechten gemeint sei, obwohl bloß von einem Finger die Rede ist. Wenn R. Rimon nicht unbedingt die Rechte fordert, so will er die Giltigkeit der Analogie nicht in Abrede stellen, er be1 hauptet nur, daß man von der Hand auf den Finger nicht folgern dürfe, denn in jedem anderen Falle lehrt er ja selbst: Ueberall, wo von einer Hand oder von einem Finger gesprochen wird, muß die Rechte verstanden werden3). Diese Regel R. Simons wird im bezug auf den Gebrauch des Fingers beim Opferkultus im halachischen Midrasch noch ausführlicher begründet. Es heißt nämlich an einer Stelle (Nu. 19, 4): Der Priester Eleazar nehme von ihrem (der roten Kuh) Blute mit seinem Finger. Ist hier der rechte Finger oder sind alle gemeint? Da es an einer Stelle (Lev. 14, 16) heißt: Der Priester tauche seinen rechten Finger, allgemein aber in der h. Schrift bloß von Fingern gesprochen wird, an einer Stelle aber ausdrücklich hervorgehoben wird, daß es der rechte sein müsse, so will dies andeuten, daß überall der rechte gemeint sei, und zwar der geeigneteste der Rechten und der geschickteste unter den Fingern4). Hiermit ist aber die Frage der roten Kuh noch nicht endgiltig gelöst. Es wird noch darüber gestritten, ob der Hohepriester mit der Rechten schlachten und mit der Linken das Blut auffangen, oder aber sollte er das Blut mit der Rechten auffangen, es dann in die Linke geben und mit der Rechten sprengen5). Das Sprengen des 1) Lev 9, 17 ist die rechte Hand gemeint, weil Lev 14, 15 ausdrücklich die linke hervorgehoben wird. s. Menach. 9b. -) M. Zeb. II 1. Hat er es aber mit der Rechten aufgef äugen und in die Linke gegeben, so nehme er es wieder in die Rechte zurück. M. Zeb. III 1. Zu Hilfe darf aber die Linke der Rechten kommen, Sabb. 93 b, was überall nicht gestattet ist, wie wir sehen werden. 3) Zeb. 21 a und Raschi Tw. tfnn nfctf fc^tf. Menach. 10 a Kidd. 15 a. 4) Sifre npn 42 b Friedra. nWÜfcfcEHö tt^nSTl' fWa*» rüttYWl. Sifre zuta 128. Horovitz. Jalk, npn 761; Zeb. 53 a; Sifra 150 b. Gemeint ist der ZeigeÜDger, während Chul. 91 a "■j'TniÜ rotoTtoM die rechts liegende Hüfte und Horaj. 12 a ü^mTOStö plffi der vorzüglichste gemeint sind. S. Levy. Wß. s. v. Ps. Jonathan übersetzt schon Fpaifai T ttlOG. und Lev. 14, 26: -„der Priester gieße", ergänzt er: TS. ö) Parah III 9.