Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 19 (1916)
- Issue
- 1-4 (1915)
- Date
- 1915-01-01
- Page
- Seite 29 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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Rechts und Links in Bibel und Tradition der Juden von Adolf Löwioger. (Schluss.) Halacha. An die agadische Schriftauslegung schließt sich unmittelbar die halachische. Bei der Ausübung mehrerer Gebote, die an irgend einen Körperteil geknüpft sind, hat die h. Schrift nicht näher bestimmt, welcher Finger, welche Hand, welcher Fuß, welches Ohr und welche Seite gemeint sei. Es blieb der Schriftauslegung überlassen, mit Hilfe hermeneutischer Regeln das Gesetz endgiltig festzustellen und zugunsten der rechten oder linken Seite zu entscheiden. So äußert sich die h. Schrift nicht darüber, an welchen Arm die Gebetriemen anzulegen seien. Es heißt bloß: Binde sie zum Zeichen an deine Hand (Dt. 6, 8). Nun wirft sich die Frage von selbst auf: Ist hier die rechte oder die linke Hand gemeint? Ein Beweis läßt sich zwar weder für die eine, noch für die andere erbringen, aber eine Andeutung kann man schon finden. Die h. Schrift gebraucht nämlich den Ausdruck „Hand14 im Gegensatz zur „Rechten" (Jes. 48, 13; Ri. 5, 26) und wie dort die „Hand" die linke bedeutet, so auch überall, wo nicht ausdrücklich die rechte hervorgehoben ist. R. Nathan (oder Jonathan) kommt zu demselben Ergebnis aus den Worten: „binde und schreibe1' (Dt. 6, 8. 9). So wie das Schreiben der Phylakterien mit der Rechten geschehen muß, so auch das Binden. Und binden mit der Rechten kann man nur auf die Linke. R. Jose schließt sich dieser Meinung an, denn „Hand" bedeutet manchmal auch die rechte, allerdings aber nur mit der näheren Bestimmung von jämin1). Mit derselben peinlichen Gewissenhaftigkeit und Ausführlichkeit wird auch bei den verschiedenen Opfern die Frage behandelt, welcher Hand oder welchem Finger das Vorrecht gebühre. Die Hauptrolle fällt da einer der wichtigsten Normen: der Analogie (nvjy rnu) zu. So lehrt die Mischna: das Mehlopfer muß stets mit der Rechten abgehoben werden; tat man es mit der linken, so ist es ungiltig. Ben Bethera empfiehlt in solchem Falle, das Mehl zurückzugeben und mit der Rechten abzuheben2). Die erste Ansicht rechtfertigt R. Zera damit, daß überall, wo die h. Schrift ') Sifre 'pnnai 75a; Friedm. Mech. 25 b; Weiss, wo Gen. 48, 14 statt Vers 17 zitiert wird. Menaeh. 36 b wird für *f als Linke im Gegensatz zu "pE^ auch Ps. 74, 11 angeführt. Ps. Jonathan übersetzt der Halacha entsprechend Ex. 13, 9 1^101 Nimm Dt. 6, 8 wS^kOT "j-P und Dt. 11, 18 n^^ffi fOT trn b*- 2) M. Menach. 12. Mitteilungen z. jüd. Volkskunde 1916, 3—4.