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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1915-01-01 · 1-4 (1915) · p. Seite 25

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
19 (1916)
Issue
1-4 (1915)
Date
1915-01-01
Page
Seite 25 (sequence 27)
Language
German
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— 25 — stand um Gott zu seiner Rechten und Linken1). Die sieben Hirten, von denen der Prophet Micha. (5,4) spricht, sind: David in der Mitte, Adam, Scheth und Methuschelach rechts, Abraham, Jakob und Moses links. Jsak steht vor der Türe der Hölle, um seine Kinder vom Gerichte zu retten. Bei. der großen Malzeit im Paradies wird dieselbe Ordnung eingehalten2. Dieselbe Ordnung wurde strenge eingehalten, als Moses die mündliche Lehre vortrug. Zuerst kam Ahron und lernte. Dann setzte er sich zur Linken des Lehrers und es folgten seine Söhne. Nach übernommener Lehre setzte sich Eleazar zur Rechten Moses', Ithamar zur Linken Ahrons. R. Juda aber läßt Ahron nach dem Eintritte seiner Söhne von der linken auf die rechte Seite Moses' gehen, da für die linke Seite schon ein Minderer da war3). Auch als Moses dem Volke das Peßach-Gesetz verkündete, stand Ahron zu seiner Rechten, Eleazar zur Linken, während Ithamar sich mit der Rechten Ahrons begnügen mußte4). Als aber Josua die Führerrolle von Moses übernahm, da saß Moses zu seiner Rechten, die Söhne Ahrons zur Linken, da schon Josua als Lehrer fungierte5). Ebenso gebührte dem Hohenpriester der Platz in der Mitte, ihm zur Rechten ging der Sekundarius (pD), zur Linken das Familienhaupt6). Auch der Gerichtspräsident saß zwischen den Richtern. Einst ließ Simon b. Schetach den König — seinen Schwager, Alexander Jannaj — vor's Gericht laden. Dieser erschien zwar, protestierte aber dagegen, daß man über den König ein Urteil fälle. Der König blickte nach rechts und die Richter senkten ihren Blick zur Erde; nach links und auch diese ließen den Kopf hängen. So mußte S. b. Sch. allein das Urteil fällen7). Die Parteien mußten vor dem Richter in gewisser Ordnung stehen. Es wurde festgesetzt, wer rechts und wer links zu stehen habe8), und heute noch wird Gewicht darauf gelegt, daß bei einer rituellen Scheidung der Rabbiner in der Mitte, der vornehmere Zeuge zu seiner Rechten, der andere zur Linken stehe9). Ausnahmsweise wurde dem Minderwertigen zum Zeichen der Liebe die rechte Seite angewiesen. So ließ R. Eleazar d. Große vor dem Tode seinen Sohn auf der rechten Seite sitzen10), während der Patriarch II Gamliel im Lehrhause zu Jamnia den Vater und Bruder zur Rechten, die Alten zur Linken sitzen ließ, um dem Vater Ehre zu *) 1 Kön. 22, 13. Der. Erez das. und c. 5. 2) Sukka 52 b, Jalk. Michail 552. Beth hani. VI 150. 3) Erubin 54 b. Beth liam. I 93. 4) Mech 4 a Weiß. 5) Tanch. "pnriJO Ende. Oz. Midr. Eisenst. 874 a. G) M. Jonia 3, 6. 7) Tanch. tnaailB 7. (93 a) Lublin. 8) Midr. Til. 3, 3. Jalk. 2 Saui. 151. 9) Eb. Haezer, Siddur Gittin 154, 66. 10) Ozar Midraschim 28 b aus S. Orch. Chajjim.

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