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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1909-01-01 · 4 (1909) · p. Seite 99

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
12 (1909)
Issue
4 (1909)
Date
1909-01-01
Page
Seite 99 (sequence 3)
Language
German
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Ciiewra-Kadischa zum Vorschein. Welches Verhältnis zwischen dieser von Jünglingen der besten Gesellschaft gegründeten frommen Bruderschaft und einer etwa zu gleicher oder in früherer Zeit bestandenen Chewra geherrscht haben mag, ist aus dem Dokumente selbst nicht zu entnehmen. Daß dies nicht die erste Chewra-Kadischa nach der Eückkehr der Juden seit der 1670 er Vertreibung war, geht aus anderen Quellen hervor. In einem Verlassenschaftsakt aus dem Jahre 1732 (Archiv des Landesgerichts Wien, Verlassenschaftsabhandlungen des Oberhofmarschallamts Nr. 3696) lernen wir Wolf Wertheimer ausdrücklich als Eichter der Judenzach (1. Judenzech) kennen. Ebenso wissen wir, daß Emanuel Oppenheimer in einer noch früheren Zeit — 1691 — Vorsteher der Chewra-Kadischa war (vgl. Josef Isachar Beer tra-mzi rraVa? Vorwort). An eine Konkurrenzorganisation, wie der in Dresden 1788 entstandene Verein der „Unverheirateten44 (vgl. Lehmann, Zur Geschichte der Juden in Dresden S. 18 ff.), möchte ich trotz des Passus in der Einleitung, ,,es möchten die Verheirateten den Ledigen folgen und auch unter die Mitglieder treten", nicht glauben. Es scheint, daß mit dem Niedergange der großen jüdischen Kapitalien in Wien die alte Organisation allmählich eingeschlafen ist. Auch manche charakteristischen Lobpreisungen in den Grabschriften dieser Zeit lassen darauf schließen, daß ein solcher oder solche Vereine in latentem Zustande bestanden haben müssen. Wie dem auch sei, das scheint festzustehen, daß zur Zeit der Gründung kein in voller Tätigkeit bestandene Verein mit diesen Zielen existiert hat. Es ist nicht ohne Interesse, daß diese Gründung gerade zu einer Zeit erfolgt, wo bald die Judenordnung Maria Theresias erflossen ist. Das Ziel, das sich in der Regel derartige Gesellschaften setzten, ist die Befestigung der drei Säulen — Studium der Lehre, Gottesdienst, Wohltätigkeit —, auf denen die Welt nach den Sprüchen der Väter ruht. Besonders die Wohltätigkeit erfuhr in diesen Brüderschaften, namentlich die darunter inbegriffene Krankenpflege und Totenbestattung die weitgehendste Berücksichtigung. Auch in unserem Statut ist von diesen Säulen die Rede (§ 21). In der Einleitung aber werden fünf Punkte angeführt, denen obzuliegen die Gründer feierlich beschließen: 1. Studium der Thora durch Anhören von Vorträgen am Samstag; 2. an verschämte heimische und auch an auswärtige Arme Unterstützungen zu verabreichen; 3. arme Bräute auszuheiraten; 4. Arme zu bekleiden; 5. Kranken durch persönlichen Besuch Teilnahme zu bezeugen, durch erfahrene Ärzte sie behandeln zu lassen und ihnen Medikamente zu verabreichen, für ihre Genesung fromme Leute beten zu lassen und endlich im Todesfalle durch Kadischgebet, Mischnajotlernen, Anzünden eines Lichtes für ihr Seelenheil zu sorgen. Um nun diese Punkte in feste Satzungen zu bringen, übertrugen die Gründer die Ausarbeitung eines Organisationsstatuts an die zu diesem Zwecke gewählten Deputierten (n-ßpri *byn) David b. Josef Josel Wertheimer (über diese und die nachfolgenden Personen 7*

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