Mannheim
Compact Memory

Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1909-01-01 · 4 (1909) · p. Seite 98

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
12 (1909)
Issue
4 (1909)
Date
1909-01-01
Page
Seite 98 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2638044-2638058-2638062--0807-2638822
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

- 98 - tung. Kraft der in ihnen lebenden Hoffnung verstanden sie es, das was wir als Provisorien im Leben empfinden, in ein Definitivum innerlich umzuwandeln. Ein Stück dieses Lebens übergeht auf uns bei der Lektüre der Beschlüsse und Verordnungen solcher jüdischen Vereinigungen ohne Grund, ohne Eigentum, ohne Sicherheit. Man glaubt es kaum, daß die „Häupter Israels mit ihren Königen — Rabbinern — an der Spitze", die wir in diesen Verordnungen in legislatorischer Tätigkeit sehen, selbst in einem vollständig rechtlosen Zustande lebten. Wie anders erscheint der Hofjude, Hoffaktor, Kammeragent und mit ähnlichen kurzfristigen Titeln versehene Jude — der Titel dauert nur so lange, als der Besitzer Geld oder Kredit hat — in Prozeßakten oder ähnlichen Berichten, wo wir ihn als Kämpfer im Leben sehen, oft als wagehalsigen Spieler, der alles auf eine Karte setzt, es infolge der Zeitumstände setzen muß, wie anders in den intimen Dokumenten, wo der pomphaft europäisierte Name sich in den „demütigen, kleinen" N., Sohn des N. aus dem Stamme N. verwandelt. Die Nichtbesitzenden, deren keine Erwähnung geschieht, oder die als „Gesindel" in den Ausweisungsdekreten figurieren, lernen wir oft als eigentliche Säulen der Judenheit kennen. Für Wien fehlen uns leider derartige Urkunden — Gemeindesatzungen, Testamente, öffentliche Eabbinatsbeschlüsse, Briefe, jüdische Grundbücher, Privaturkunden —, die in anderen Gemeinden mehr oder weniger sich erhalten haben. Wenn auch von etwaigen Wiener Urkunden keine besondere Originalität erwartet werden kann, wie überhaupt alle diese bekannt gewordenen Zeugnisse jüdischen Lebens auf allgemeine Gesetze zurückgeführt werden können, so darf doch nicht aus dem Auge gelassen werden, daß die Bewohner der kaiserlichen Residenz immerhin eine ganz exponierte Stellung hatten. Dokumente der Wiener Judenschaft wären deshalb mehr als von ortsgeschichtlichem Interesse. Jedes durch Zufall verstreute und ans Licht gekommene Blättchen muß unter diesen Umständen freudig begrüßt werden. Durch einen glücklichen Zufall sind wir jetzt in der Lage, mit der Gründung einer jüdischen Organisation im Jahre 1763, ihren Satzungen und dem Verlauf innerhalb der ersten Dezennien ihres Bestandes bekannt zu werden. Dank der Neuordnung des Archivs der jüdischen Gemeinde in Wien kam durch die Bemühung des Archivars Herrn Sigmund Husserl das einmal schon verloren gegangene und durch den Vorsteher Low Engel in den zwanziger Jahren erworbene Originalstatut1) der im Jahre 1763 gegründeten *) Die eigentlichen Statuten sind in jüdisch-deutscher mit hebräischen Redensarten untermengter Sprache, die drei ersten Protokolle in einem korrekten Rabb.-Hebräisch, das letzte Protokoll in einem leidlichen Deutsch abgefaßt. Die Einleitung ist ebenfalls hebräisch in Reimen. Je drei oder vier Reime drücken einen abgeschlossenen Gedanken aus. Für die Benutzung der Handschrift sei an dieser Stelle Herrn Wilhelm Freistadt, dem verdienten Leiter des Friedhofamtes der jüdischen Gemeinde und Sekretär der Chewra- Kadischa in Wien, mein verbindlichster Dank ausgesprochen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.