Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 12 (1909)
- Issue
- 1 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 26 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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— 26 — Marschaliks zu gebärden schienen, so weh mag ihnen manchmal dabei zu Muthe gewesen sein, da ihr an und für sich schon sehr geringer Verdienst ihnen häufig noch durch ausländische Konkurrenten geschmälert wurde. Um sie gegen diese fremde Konkurrenz zu schützen, erging auch1), d. d. Breslau 19. 7. 1783 ein Erlaß der Domänenkammer an die sämtlichen oberschlesischen Toleranzämter dahin, daß die ausländischen Lustig- und Possenmacher, die sich einschleichen und auf jüdischen Hochzeiten gebrauchen lassen und das verdiente Geld über die Grenze schleppen, nicht geduldet, sondern fortgeschafft werden sollten. Dieser Erlaß scheint aber nach einigen Jahren wieder in Vergessenheit geraten zu sein, da (Nr. 113 d. d. Gleiwitz 29. 4. 1795) das Toleranzamt zu Gleiwitz eine zu Protokoll gegebene Beschwerde des Abraham Moses Lichtwitz (y^-n^b d->tn72 ümna) und Moses Jakob Bartenstein (r'^ sp2-> irr p p"n) aus Gleiwitz gegen den ausländischen Juden Abraham Mendel überreicht, welcher sich ohne Erlaubnis im Lande herumtreibt und diesen ehrlichen Leuten, welche bei jüdischen Hochzeiten für Geld Possen spielen, das Brot wegnimmt. Das Toleranzamt erbittet sich darüber Bescheid. Dabei findet sich eine Abschrift des betreffenden Protokolls d. d. Gleiwitz 27. 4. 1795 gleichen Inhalts mit der Erläuterung: Abraham Mendel sei aus Zocuchtel in Mähren (Kr. Hradisch) und habe schon einige Hochzeiten in Cosel, Troplowitz und Zülz ohne Erlaubnis besucht. Man wolle ihn unter dem Vorwand, daß er Vermögen besitze, sieh in Zülz mit einer Jüdin verheiraten werde usw. ins Land schmuggeln. Aber er sei Schulden halber aus Österreich hergekommen, habe, obwohl er sich für ledig ausgebe, in Ungarn Weib und Kinder sitzen. Die Petenten ersuchen daher Abraham Mendel eventuell die Aufenthalts- und Heiratskonzession zu versagen, auch den Toleranzämtern aufzugeben, daß fremde Possenreißer bei jüdischen Hochzeiten nicht geduldet werden. Bartenstein fügt noch hinzu, daß es ihm sehr schlecht gehe, und er ohne diese Verfügung nicht imstande sein werde, wie bisher seine Steuer zu entrichten. Hierauf ergingen (Nr. 114. d. d. Breslau 8. 5. 1795) von der Domänenkammer Erlässe gleichen Inhalts an die Toleranzämter zu Gleiwitz, Cosel und Zülz, den Abraham Mendel auf Grund des Verbotes fremder Possenreißer bei jüdischen Hochzeiten d. d. 19. 7. 1783 im Betretungsfall über die Grenze zu schaffen. (Alle drei Nummern im Entwurf.) Dieses erneuerte Verbot scheint auch seine Wirkung nicht verfehlt zu haben, da sich in dem bis zum Jahre 1812 gehenden Aktenstücke keine weitere Beschwerden der einheimischen Marschaliks mehr vorfinden. Noch weniger als bei Flögel ist das, was Kirchner2) von den Marschaliks zu sagen weiß: „Die Juden pflegen auch für eine jede Speise, für den verschiedenen Trank, lieblichen Geruch, wann ihnen etwas ungewöhnliches zu *) Nr. 75 des oben zitierten Aktenstückes des Breslauer Staatsarchivs. 2) Kirchner, Jüdisches Ceremonial. Nürnberg. 1724. S. 53.