Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 12 (1909)
- Issue
- 1 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 19 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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— 19 — m konzessionieren, bleibe Sr. Majestät zwar unbenommen, würde aber zu Eeibereien mit den städtischen Kanstpfeifern usw. führen. Hierauf erfolgt (Nr. 132. d. d. Breslau 14. 3. 1800) der Erlaß der Kammer an Fiedler, daß er überall musizieren dürfe, wo nicht andere bereits ein ausschließliches Kecht haben. Eine allgemeine Konzession erhalte er nicht, er habe aber das Eecht, die südpreußischen jüdischen Musikanten zu denunzieren, worauf sie den Umständen angemessen ausgewiesen würden. Abgabenerlaß wird nicht bewilligt, da er noch nicht so alt und körperlich elend sei, um nichts verdienen zu können. Ebenso erfolgte auch der Erlaß an das Eosenberger Judenamt. Manchmal wurden Gesuche fremder Musikanten um Zulassung in Schlesien abgewiesen, wie dies 1802 bei Samson Eind der Fall war,, der, ein geborener Mannheimer, durch den Krieg von dort vertrieben, ohne Vermögen seit zwei Jahren in Preußen, mit Frau und drei Kindern im Lande bleiben, sich sein Brot „durch Zitterspielen, auch mit dem Munde durch allerhand künstliche und komische Vogelgesänge" verdienen wollte und (Nr. 132. d. d. Dyrenfurth 21. 8. 1802) um Konzession hierzu bat Sein Gesuch wurde aber von der Kammer (Nr. 138. d. d. Breslau 24. 8. 1802) abgewiesen mit dem Befehl, „sich als ein ausländischer Bettel-Jude sofort aus der Provinz zu machen, widrigenfalls er mach den Gesetzen bestraft und expediert werden muß." Wenn wir in diesem Aktenstück jüdischen Musikanten zum letzenmale im Jahre 1812 begegnen, so erklärt sich dies daraus, daß in diesem Jahre das befreiende Judengesetz erschien, durch das sich die Fortführung des nur für jüdische fahrende Leute und die nur für sie erlassenen Spezialgesetze bestimmten Aktenstückes nunmehr erübrigte. Die Aufhebung aller dieser Spezialgesetze und der allmähliche Eintritt der Judenemanzipation in Deutschland bereitete hier aber auch den spezifisch jüdischen Musikbanden bald ein Ende, da nun auch die früher für die Juden bestehenden Hindernisse sich in der Tonkunst eine bessere künstlerische Ausbildung zu erwerben, wegfielen, und ihnen auch die Möglichkeit gegeben wurde, als gleichbefähigte Mitglieder in Theater- und andere große Kapellen einzutreten. Wie so alle die im Laufe dieser Arbeit erwähnten Klesmorinibanden Deutschlands wohl noch vor Ablauf der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts sich auflösten, so dürfte dies wohl auch mit einer solchen in Dessau der Fall gewesen sein, von der aber noch der dort am 28. Dezember 1811 geborene Ludwig Philippson „Aus seiner Knabenzeit"*) gelegentlich der Beschreibung der dortigen Chebra-Festmahle zu berichten weiß: „Da herrsehte eine ungebundene Fröhlichkeit und die ,Clesmerim;, die jüdische Musikbande, spielte lustige Weisen. Denn eine solche, bestehend aus ganz tüchtigen Spielern, einer Violine, einer Bratsche, einer Baßgeige, einer Flöte und einem Horn gab es noch, und sie wurde auch häufig von den Bauern!) Zeit. d. Judenth. 1887. S. 766.