Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 12 (1909)
- Issue
- 1 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 16 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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— 16 — aus, daß er nur sehr selten nach. Pr. Schlesien komme. Er wolle aber, da er doch mitunter berufen würde, beim Aufspielen bei einer Judenhochzeit 1 Taler, beim Aufspielen auf jedem Ball 8 Ggr. erlegen. Er sei bereit diese Abgabe jedesmal bei dem nächsten Toleranzamt zu entrichten, auch halte er sich im Kontraventionsfalle jeder Konzession verlustig erklärt zu werden gewärtig. Er und seine Bande habe nie ein anderes Gewerbe als die Musik getrieben, werde auch nie ein anderes treiben. Seine Bande betrage inkl. seiner Person vier Mann oder dann und wann drei Personen und einen Lehrjungen. Krabel meint daher, daß, obwohl Hirschel das Angebot 8 — 10 Taler jährlich zu zahlen, zurückgezogen habe, es dennoch vorteilhaft wäre, wenn man weiter mit ihm unterhandelte. Er schlägt vor, die von Hirschel zu zahlenden Gelder unter den Juden - Tagegeldern buchen und in ein von Hirschel zu haltendes Buch, mit Angabe des Tages und Ortes, darüber quittieren zu lassen. Nach Jahresablauf werde sich so über Umfang seines Geschäftes, wie über die Höhe des zu zahlenden Canons mit Leichtigkeit Bestimmtes ergeben. Nachdem die Breslauer Kammer (Nr. 41. d. d. Breslau 27. 7.1752) auch dem Zollkommissar Lebenstein gutachtlichen Bericht aufgetragen darüber, wie es im Departement der Glogauer Kriegs- und Domänenkammer in Angelegenheit der fremden Musikanten gehalten werde, ging bald darauf dessen, auf den Fall Hirschel bezugnehmender Bericht (Nr. 42. d. d. Glogau 8. 8. 1752) ein. Darin sagt Lebenstein, daß er glaube, der Jude, der für jeden einzelnen Fall bezahlen wolle, habe offenbar die Absicht zu defraudieren, denn er könne in Dörfern lange Musik machen, ehe er von einem Offizianten denunziert würde. Darum schlägt er vor, daß David Hirschel entweder jährlich 10 Taler nach Gleiwitz zahle oder gleich den Zauberern, Glücksspielern usw. täglich einen Impost erlege. Zum Pfand für die Erlegung des Impostes seien von ihm stets bei dem Zollamt, wo er die Grenze überschreitet, 4 Taler zu hinterlegen. Auch sollten die Zollbehörden ein wachsames Auge auf ihn haben und er für jeden unterschlagenen Tag 10 Taler zahlen, wovon der Denunziant 5 erhält. Ohne diese Auflage sei ihm der Aufenthalt zu verweigern, da er dann nur Geld aus dem Lande schleppen und den einheimischen jüdischen und christliehen Spielleuten Konkurrenz machen werde. Die im Glogauer Departement befindlichen fremden Musikanten haben täglich 4 Kr. zu zahlen. Lebensteins Bericht scheint bei der Breslauer Kammer keinen Beifall gefunden zu haben, denn sie antwortete ihm (Nr. 43. d. d. Breslau 4. 9. 1752), daß man von ihm keine Äußerung über die Verhandlung mit David Hirschel verlangt habe, sondern darüber, ob für fremde Musikanten ein Tagesgeld von 4 Kr. täglich ausreiche. Darüber solle er referieren. Dieser Aufforderung kam Lebenstein auch nach (Nr. 44. d. d. Glogau 17. 9. 1752), er meint, daß 4 Kr. täglich zu wenig seien. Er beantrage daher, daß die fremden Musici nicht nur für jeden