Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 12 (1909)
- Issue
- 1 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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— 15 — würde, im Inlande zu spielen, ein für allemall ein Canon auferlegt werde, den er für die Erlaubnis zu zahlen habe, und er dafür die Konzession zur Ausübung seines Gewerbes erhalten möge. Krabel meinte, daß man ihn 8—10 Taler für die Konzession zahlen lassen könne. Der Zollkommissar Lebenstein wird (Nr. 6. d. d. Breslau 23. 2. 1751) zur gutachtlichen Äußerung darüber aufgefordert und gibt sein Gutachten (Nr. 27. d. d. Breslau 23. 3. 1751) dahin ab, daß, wofern die jüdischen Musikanten sonst keinen Handel oder Gewerbe treiben dürfen, ihnen wohl gegen eine Toleranzgebühr die Konzession zum Spielen erteilt werden könne. Damit aber nicht unter dem Namen des in der Tat ganz brotlosen jüdischen Musikantengewerbes allerhand liederliches Lumpengesindel ins Land gelockt werden möge, schlägt er'vor, daß die betreffenden Juden aus Eopitz, wenn sie wiederkommen, um ihre Konduite und ihren Unterhalt befragt und über die Höhe eines für freie Betreibung ihrer Hantierung mit ihnen zu vereinbarenden Canon verhandelt werde. Der Steuer-Akzis-Einnehmer Krabel, der 8 Monate ohne Bescheid geblieben war, ersuchte (Nr. 29. d.d. Gleiwitz 12. 9. 1751) die Königl. Kammer daher um Resolution in der Angelegenheit des David Hirschel. Dieser, meinte Krabel, tue den christliehen Musikanten keinen Eintrag, da sich seine Bande doch niemandem aufdrängen könne, und da er sich ferner zu einem Canon erboten habe, während doch die Zülzer Musikanten, ohne einen Pfennig zu zahlen, überall im Lande umher musizieren, gleich als ob sie besonders dazu privilegiert wären. Hirschel habe schon oft um das Schicksal seines Petitums angefragt. Darum bitte er, Krabel, um endlichen Bescheid. Hierauf reskribierte die Kammer (Nr. 30 d. d. Breslau 27. 9. 1751), die Sache werde erledigt werden, sobald ,?sämtliche Gutachten sämtlicher Toleranzämter über die in ihren Territorien vorfindlichen, einheimischen und fremden jüdischen Musikanten eingegangen sein werden." Inzwischen sollte Krabel der Kammer berichten, ob David Hirschel sonst noch ein anderes Gewerbe im Lande treibe, wie lange er sich gewöhnlich aufhalte, was er jährlich an Canon zu erlegen bereit sei, wieviel Gehilfen er zu halten pflege und ob diese ein Gewerbe treiben. Da sich Krabeis Erwiderung lange verzögert, erinnert ihn die Breslauer Kammer (Nr. 36. d. d. Breslau 6. 3. 1752), den schon am 24. 9. 1751 eingeforderten Bericht über die Vernehmung Hirscheis endlich einzusenden. Hierauf meldet Krabel (Nr. 37. d. d. Gleiwitz 3. 4. 1752), daß er gleich nach dem 24. September des vergangenen Jahres Hirschel zu einem Termin durch einen Postbrief berufen habe, daß dieser aber bisher nicht erschienen sei und er folglich noch nicht habe berichtet werden können. Die Kammer weist hierauf (Nr. 38. d. d. Breslau 17. 4. 1752) Krabel an, über Hirschel einen Bericht einzusenden, sobald sich dieser gemeldet haben würde. Krabel überreicht auch der Kammer (Nr. 39. d. d. Gleiwitz 29. 6. 1752) die mit Hirschel aufgenommene Verhandlung (Nr. 40. d. d. Gleiwitz 29. 6. 1752). Hirschel sagte