Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 12 (1909)
- Issue
- 1 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 14 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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— 14 — gehe, so könne diese, wie über die Zahlung überhaupt, so auch über etwaige Unterschleife seitens der mit der Kollektion der Tagesgebühren beauftragten Akzise- und Zollämter geführt werden. Auch hiermit erklärt sich (Nr. 49. d. d. Glogau 28. 12. 1752) die Glogauer Kammer einverstanden und glaubt, daß 4 Ggr. für die längere Zeit sich aufhaltenden und in den Weinhäusern auftretenden nicht zu viel sei, daß aber den nur zu bestimmten Lustbarkeiten bestellten die Abgabe wohl zu schwer sein möchte. Da aber derartiges in ihrem Bezirke selten vorkomme, so überlasse sie weiteres der Breslauer Kammer und schließe sich deren Anträgen an. Demzufolge berichtet die Breslauer Kammer (Nr. 50. d. d. Breslau 15. 1. 1753) nochmals an den Grafen von Münchow und schlägt vor, daß die längere Zeit hier bleibenden fremden Musikanten 4 Ggr. per Person täglich zahlen sollen, was allerdings den nur zu einer bestimmten Gelegenheit kommenden schwer werden würde, diese sollten daher an den Keisetagen bloß Tagesgroschen zahlen. In Breslau zahlten sie für 3 Tage 1 Taler, für jeden weiteren Tag 4 Ggr. (andere bloß 4 Kr.). Inzwischen hatte die Glogauer Kammer die Sache nochmals in Erwägung gezogen. Sie schreibt (Nr. 51. d. d. Glogau 15. 2. 1753) an die Breslauer, sie sehe nicht ein, was für Nutzen fremde Musikanten der Stadt bringen könnten und schlägt vor, daß wenigstens die Unbemittelten, die 4 Ggr. per Tag nicht zahlen könnten oder wollten, gar nicht in das Land gelassen würden. Hierauf erließ die Breslauer Kammer (Nr. 52. d. d. Breslau 26. 2. 1753) ein Zirkular an sämtliche Steuerräte dahingehend, daß fremde jüdische Musikanten, die nach Schlesien kommen, per Tag und Person, ob sie nun spielen oder nicht, 4 Ggr. zu zahlen hätten, die sonst üblichen Tagegelder aber dabei nicht zu erheben seien. Die Kammer erließ auch die gleiche Verfügung an die Glogauer Kammer, an den Zollkommissar Lebenstein, an den Kammerkalkulator Strauß und an die Judenkommission. Dabei beruhigt sich die Glogauer Kammer, sie berichtet, (Nr. 53. d. d. Glogau 20. 3. 1753), daß sie die Zirkularverfügung auch an die ihr unterstehenden Steuerräte habe gelangen lassen. Damit war endlich diese Angelegenheit, welche die Behörden länger als zwei Jahre beschäftigt hatte, endgiltig erledigt. Daß aber die Eegelung dieser Verhältnisse einem wirklichen Bedürfnis entsprach, geht schon daraus hervor, daß ehe noch kaum der erste Schritt hierzu getan war, erneute Differenzen wegen der von fremden Musikanten zu erhebenden Steuer gemeldet wurden. Der Akzise- Einnehmer Krabel berichtete (Nr. 5. d. d. Gleiwitz 25. 1. 1751), daß ein jüdischer Musikant namens David Hirschel nebst Gesellen und zwei kleinen Jungen, der zu Eopitz, diesseits Teschen unter Jurisdiktion des Freiherrn Saintgenois wohnhaft, auf der Durchreise nach Eybnik zu einer Judenhochzeit in Gleiwitz vor den Offizieren Musik gemacht und vom Akzise-Einnehmer vergeblich! um 20 Kr. Tagegelder angegangen worden sei. Er bezahlte endlich, verlangte aber, daß ihm, wenn er aufgefordert