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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1909-01-01 · 1 (1909) · p. Seite 11

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
12 (1909)
Issue
1 (1909)
Date
1909-01-01
Page
Seite 11 (sequence 14)
Language
German
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— 11 — Die prekäre Lage des Marcus scheint sich aber mit den Jahren wenig gebessert zu haben, denn 17 Jahre später (Nr. 87. d. d. Breslau 14. 3. 1787) sehen sich Alexander Marcus und dessen Sohn Jakob Alexander zu ihrem Bedauern genötigt, „wegen ihrer hilflosen Lage und brotlosen Verfassung, da durch die Königliche Trauer und die große Konkurrenz nichts zu verdienen sei," sie aber an Tagesgroschen beide zusammen 32 Kr., 25 Sgr. zu erlegen hätten, zu bitten, daß ihre Tagesgroschen zusammen auf 15 Er. herabgesetzt würden, da sie außerdem noch Cameral-Gefälle und Gemeinde- Abgaben zu zahlen haben. Sie seien hier geboren (die Kommission — s. oben Nr. 63 — gab Zülz als Geburtsort des Marcus an) und erzogen, hätten sich stets ruhig und nie mit einem Gewerbe beschäftigt, seien auch darum so unglücklich, weil sie keinen Toleranzbrief vorzeigen könnten, was sie verhindere, auf dem Lande zu musizieren, selbst wenn sie von Herrschaften, für die die Dorfmusikanten keinen Eeiz haben, eingeladen würden. Auch sei er, Abraham (sie!) Marcus, 58 Jahre alt „und dem Alter, wo Se. Majestät von Zahlung der Abgaben zu dispensieren pflege, nahe." Über die Wahrheit ihrer Angaben legen sie ein bei den Akten befindliches Zeugnis der Ältesten und Vorsteher der Breslauer Judengemeinde d. d. 20. 2.1787 bei, welches die Dürftigkeit und Würdigkeit der beiden Musikanten bescheinigt. Es ist gezeichnet von Leppmann, Joel Painer, Loebel Joseph, Lewin und mit dem Gemeindesiegel (das Hexagramm in einem, mit fünfzinkiger Krone geschmückten Wappenschild, mit der Umschrift: Breslau'sche Judenschaft Siegel aboyß bnp) in schwarzem Lack untersiegelt. Auch auf dieses Gesuch scheint ein den Petenten günstiger Bescheid der Kammer an die Judenkommission gelangt zu sein, denn es findet sich in den Akten (Nr. 88. d. d. Breslau 9. 3.1787) ein Entwurf, daß in Zukunft von den beiden Petenten ein Jahrescanon von 16 Er. jährlich einzuziehen, und ebenso auch der Entwurf eines gleichlautenden Schreibens an die Supplikanten. Diese beruhigten sich aber hierbei noch nicht, sondern Jacob Alexander erbat für sich und seinen Vater protokollarisch bei der Domänenkammer (Nr. 91. d. d. Breslau 18. 6. 1787) die schriftliche Konzession, auf dem Lande aufspielen zu dürfen, da in Breslau nicht so viel zu verdienen seir daß sie ihren Jahrescanon von 10 (sie!) Er. erschwingen könnten; sie würden den Kunstpfeifern auf dem Lande keine Konkurrenz machen, indem sie bloß auf besondere Bestellung aufspielen wollten. Eine Konzession ganz in dem gewünschten Sinne scheint den Supplikanten auch erteilt worden zu sein, wie aas einem den Akten beigegebenem Entwurf der Judenkommission (Nr. 92. d. d. Breslau 25. 6.1787) hervorgeht. Nach dem Ableben des Alexander Marcus bittet (Nr. 133. d. d. Breslau 22. 7. 1800) dessen Sohn Simon Alexander (der Bruder des Jacob Alexander), ihn, wie seine Eltern und Voreltern, die Musici gewesen, hier wohnen zu lassen und als jüdischen Musikus zu konzessionieren. Er legt ein Attest der Vorsteher der Breslauer Judengemeinde bei (d. d. 2*

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