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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1909-01-01 · 1 (1909) · p. Seite 10

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
12 (1909)
Issue
1 (1909)
Date
1909-01-01
Page
Seite 10 (sequence 13)
Language
German
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— 10 — zahlen zu lassen (Nr. 67. d. d. Breslau 17. 5. 1769), worauf (Nr. 68) am 28. 5. die Kammer „resolvirte, daß Löbel, wie die übrigen Musici nur 4 Gr. täglich zahlen solle, aber wie diese nur bis nächstes Jahr, dann aber wieder täglich 4 Ggr." Nach Ablauf des Jahres erneuten die drei ihr Gesuch (Nr. 69. d. d. Breslau 12. 5. 1770), es auch für* das laufende Jahr bei Zahlung des Tagesgroschens bewenden zu lassen, in Anbetracht der „schlechten Zeiten hier zu Lande und der polnischen Unruhen", die sie verhinderten, die polnischen Städte zu besuchen, wo sie sonst Geld verdient. Auch auf dieses Gesuch resolvierte die Domänenkammer (Nr. 70. d. d. Breslau 21. 5. 1770) die Genehmigung. Einen weiteren Breslauer Musikanten lernen wir fünf Jahre später (Nr. 71. d. d. Breslau 27. 12. 1775) in denk 87jährigen Baßgeiger Marcus Hastel (recte Haskel) kennen, der seit 25 Jahren seinen Tagesgroschen pünktlich abgeführt, nun aber bittet, ihn mit 4 Er. jährlich zu „Classiviciren, denn ein mehreres bin ich bei mein Alter nicht imstande Bey zu treiben, da ich nichts mehr Gelernt, als auf ein Baß Geige zu streichend Die Judenkommission erstattete auf Erfordern der Domänenkammer (Nr. 72. d. d. Breslau 29.12.1775) einen Bericht (Nr. 73. d. d. Breslau 26. 1. 1776), der die Angaben der Supplikanten bestätigt, hinzufügt, daß Haskel (wie er hier genannt) die angebotenen 4 Er. wohl kaum wird zahlen können, und die Kommission bittet, die Reste niederzuschlagen und ihm bis an sein Lebensende gratis den Aufenthalt zu gestatten. Ob er in Breslau geboren, sei nicht zu ermitteln gewesen, doch haben die ältesten Officianten des Judenamtes ausgesagt, daß Haskel stets in Breslau Musiker gewesen sei. Diesem Gutachten entsprechend lautete denn auch der Erlaß der Domänenkammer (Nr. 74. d. d. Breslau 13. 2. 1776). Der als „Camerath'4 des David Löbel und Moses Isaac bereits genannte, aus Zülz stammende Alexander Marcus war, wie sieh zeigen wird, später mit seinem Sohn Jakob Alexander, der ebenfalls Musikant war, gleichfalls nach Breslau gekommen. Auch Marcus scheint sich in keiner glänzenden Lage befunden zu haben, denn er bat (Nr. 59. d. d. Breslau 22. 2. 1769) um Nachlaß der jüdischen Musikantengebühren. Er will von nun nur den gewöhnlichen Tagesgroschen geben und bittet, ihm „als elenden und kranken Menschen dagegen den Aufenthalt hierselbst zu gestatten." Die Kriegs- und Domänenkammer ersucht (Nr. 60. d. d„ Breslau 27. 2. 1769) die Judenkommission um Auskunft, ob die angeführten Mißstände wahr, und ob dem Gesuche nachzugeben sei Wie schon aus dem eben mitgeteilten Gesuch des David Löbel hervorgeht, befürwortete die Kommission (Nr. 63. d. d. Breslau 4.4. 1769) die Bitte, da Marcus, der zu Zülz gebürtig sei, stets noch außerdem dorthin contriburiren müsse, und die Zeiten für die Musikanten in der Tat schlecht seien. Es ist darum die Kommission dafür, daß ihm, wie dem Moses Isaac (Nr. 61), bis sich die Zeiten bessern, der Aufenthalt gegen Zahlung des Tagesgroschens bewilligt werden möge. (Gez. Hoyoll, Brecher, Schmidt, Scholz).

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