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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1909-01-01 · 1 (1909) · p. Seite 7

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
12 (1909)
Issue
1 (1909)
Date
1909-01-01
Page
Seite 7 (sequence 10)
Language
German
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— 7 — gewidmetes Aktenstück (P. A. IL 49 e)1) uns tiefere Einblicke in deren, allerdings wenig glänzende Verhältnisse gewährt, gleichzeitig aber erfreulicherweise erkennen läßt, wie human die dortigen Behörden diese zu regeln suchten. Das Aktenstück wird unter Nr. 1 eröffnet durch eine, Festenberg, 11. Dec. 1750 datirte Eingabe der „tolerirten Juden und Musikanten", Jakob Krakowsky und dessen Sohn Jochim Krakowsky, welche Veranlassung gab zur Anstellung von Erörterungen über die Anzahl der damals in Schlesien vorhandenen jüdischen Musikanten. Die Petenten hatten sich beschwert, daß jüdische Musikanten aus Polen in Breslau und anderen schlesischen Orten, besonders bei jüdischen Hochzeiten, aufwarteten und ihnen so den Verdienst nehmen. „Da", sagen sie, „wir nun weiter kein Gewerbe treiben, sondern uns lediglich von der Musik ernähren müssen, gleichwohl aber unsere schwere Toleranz, Servis, sowie andere onera civica abgeben müssen, jene Frembden aber Niemandem etwas abtragen, überall im Lande herumlaufen und, wo etwas zu verdienen ist, sich engagirt machen, auch schon die hier in Breslau in Kurtzem vorkommenden Hochzeiten uns weggenommen: Als getrösten wir uns, qua Königl. tolerirte Schutzjuden, umbso mehr Allerhöchsten Schutzes und bitten allerunterthänigst, Ew. Königl. Majestät geruhen allergnädigst, den mehrgerügten polnischen Juden das Aufwarten im Lande untersagen und uns bey jüdischen Hochzeiten diesen kleinen Verdienst zukommen zu lassen." Schon am 15. Dezember des gleichen Jahres (Nr. 2) gab die Kriegs- und Domänenkammer zu Breslau die Beschwerde an die dortige Judenkommission zur gutachtlichen Kückäußerung ab, die dahin lautete (Nr. 3), daß nach Wahrnehmung der Kommission zumeist ausländische Juden musiziert hätten und es vermuthlich auch auf dem Lande so wie in Breslau gehalten werde. Sie halte daher die Beschwerde für begründet und überlasse Sr. Majestät die weitere Verfügung. Hierauf reskribiert (Nr. 4) unter dem 15. Februar 1751 das Königl. Domänenamt an sämtliche 25 schlesische Toleranzämter, zu berichten, ob unter den tolerierten Juden Musikanten befindlich, und ob auf den jüdischen Hochzeiten fremde oder inländische Musikanten genommen werden, auch ob die eingeborenen auf fremden Hochzeiten Verwendung finden. Aus den eingelaufenen Berichten (Nr. 5—35) geht hervor, daß zur damaligen Zeit nur in zwei schlesischen Ortschaften jüdische Musikanten vorhanden waren, und zwar in Zülz vier und in Festenberg die zwei obengenannten Petenten. Die Zülzer Klesmorim behaupteten alleinig das Feld in Falkenberg, Kronstadt, Cosel, Neiße und Rosenberg, während sie in Beuthen manchmal den polnischen, in Guttentag und Oppeln aber teils den Hotzenplotzer Klesmorim, teils den christlichen Musikanten weichen mußten. Auras, Medzibor *) Ein ausführliches Excerpt, das ich vielfach wörtlich benützen konnte, verdanke ich der Güte des Herrn Dr. Brann.

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