Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- Neue Folge. Dritter Jahrgang (1907)
- Issue
- 4 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 105 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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\ — 105 — Goldschmiederei durch die „höchsten Münz-Generalien" insbesondere jene vom 10. Juli 1755 nochmals erneuert. Es wurde jedoch „den dermalen in Städten bestehenden, geprüften jüdischen Goldschmieden., die Ausübung dieser Profession lebenslänglich gestattet, nur ohne Aufnahme ein esLehrjungen und unter genauer Beobachtung aller für christliche Gold- und Silberarbeiter bestehenden Vorschriften. „Diese Vorschrift ist genau zu befolgen und den jüdischen Gold- und Silberschmieden auf dem Lande alle zu diesem Gewerbe nöthigen Utensilien abzunehmen". (Gubernialverordnung vom 7. Januar 1785, Z. 94) Unter den „ Neuchristen % die sich in Bordeaux niedergelassen und dort in ihrer Eigenschaft als „Portugiesen und Spanier" auf Grund eines ihnen von Henrich II. verliehenen Patentes sich aller Freiheiten erfreuten, aber auch gezwungen waren, sich in der Kirche trauen zu lassen und ihre Kinder dahin zur Taufe zu bringen, fanden sich jederzeit auch einige Goldschmiede vor. So wird um 1540 beiläufig ein maitre orfevre Eobert, Lanabo genannt, am 23. Dezember 1614 ist Jehan Dies, bourgeois et maitre orfevre in Bordeaux, Zeuge bei der Taufe von Jeanne, Tochter von Louis Dies und Jeanne Grimendes, und am 16. November 1618 erscheint dieser Louis Dies, „orfevre de la nation portugaise" vor dem Notar Moyne. Er erklärt, dass er sich in der Parochialkirche Sainte-Eulalie mit Jehanne Goumes habe trauen lassen, und macht seinen drei Kindern eine Schenkung. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts aber wird unter den Mitgliedern der bordeleser jüdischen Kolonie der vor 1688 gestorbene Goldschmied Manuel de Mezes „portugais" erwähnt2). In Smyrna finden sich auf den Grabsteinen der jüdischen Silberarbeiter unterhalb der hebräischen Inschrift als Emblem Schmelztigel und Hammer. (Allg. Z. d. Jud. 1841 S. 426 nach dem „Ausland"). In Lissa verboten zwar ältere den christlichen Goldschmieden und Malern erteilte, 1741 erneuerte und auf die Zinngiesser ausgedehnte Privilegien den Juden die Ausübuug dieser Gewerbe. Sie scheinen aber bald darauf wieder aufgehoben worden zu sein, da sich in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts dort neben den jüdischen Innungen der Schneider, Schmuckler (Posamentirer), Schlosser, Gerber, Kürschner und Goldsticker, auch eine jüdische Goldschmiedeinnung vorfindet. Unter preussischer Herrschalt, die sich die Förderung der gewerblichen Tätigkeit unter den Juden durch Prämien angelegen sein liess, gab es 1795 in Lissa unter den Juden 5 Goldschmiede mit!) H. v. Scari, Systemat. Darstellung etc. S. 1451 2j Malvezin, Hist. des Juifs ä Bordeaux. S. 105, 125f. u. 134.