Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- Neue Folge. Dritter Jahrgang (1907)
- Issue
- 2 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 61 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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— hl vielen Juden bei woit«'in überlogen >iinl. I>«»111 kann nur dadurch abgeholfen worden, dass das Interesse für das heilig' Land schon im ersten Kindesalter geweckt und tri *f« *u« i «*i l wird. Dazu brauchen 'wir Anschauung>untcrricht in der lühül. verknüpft mit erläuternde»^ und vergleichenden Exkursen in «lio Geschichte der alten Aegvpter. Uabyhtnier usw Wir w(dlon ladlen. dass sich bald jüdische Gelehrte und jüdische Verleger tu»' «'in solches Unternehmen linden werden. Diesen möchte ich den obengenannten Atlsis seiner schönen Ausführung und seines billigen Preises wegen als Muster empfehlen. Nicht alle Abbildungen sind gleich schön «»der gleich instruktiv, was bei einer Zahl von 501 eigentlich selbstverständlich ist. aber der zoologische Teil ist im allgemeinen aulfallend schlecht, her erläuternd«? Text ist kurz und gut. Dass die Verfasser auch auf das neue Testament eingehen, kann man ihnen doch nicht verargen, dies macht aber den Atias für die jüdische Schule weniger brauchbar. Die Abschnitte „Zur beschichte Israels". ..Zum Kultus" und „Alltagsleben der alten Israeliten" *rnd auch für denjenigen, der sich um die jüdische Volkskunde interessiert, von Wert, da sie das meiste auf diesen Meldeten ßekannte im Zusammenhang bringen. I > r. S. W e i s s e n l»e r g. Schach, Franz, Der Kampf gegen den Zinswucher, ungerechten Preis und unlautern Handel im Mittelalter. Von Karl dem Grossen bi.» Papst Alexander III. Kine nmraihistorische Kntersuchuiig. Kreihurg i. I> . Herder 1!»0Ö. XII -f- 217. Mk.. Der Verfasser gibt in der Vorrede /.u, da<s Zins, Treis und Handel in er-ter Linie wirtschaftliehe Kategorien sind, und dass ihre ethische IJeurteilung ohne genaues Kiugehen auf den zeitgenössischen wirtschaftlichen l utergrund unmöglich sei. Kr meint auch, sich mich besonders entschuldigen zu müssen, dass er wirtsehaftsgosehichtlichen 1.'ntersuchuugen einen zu grossen Kaum in seiner Arbeit angewiesen habe. Wir müssen aber gerade darin den Hauptfehler des Buches erkennen, dass der Verfasser ohne nationalökonoiuisehe Kenntnisse' an die l'ntersuchung eines derartigen Problems geschritten ist. So wird er sich überhaupt über den Gegenstand seiner Untersuchung nicht klar. Den Wucher definiert er als ..vertrag-maN-age Aneignung eines ollen kundigen Meinwerts" und glaubt „der in der Wissenschaft eingebürgerte Mehrwert — mehr als recht und billig ist. mehr als. der Gegenleistung entspricht - darf anstandslos, weil kurz und doch allgemein verständlich, biegsam und doch eindeutig, gebraucht werden." Ks wäre schade, über ein»' solche Theorie auch nur ein Wort zu verlieren. Kin wonig besser ist der Wirtschaft-ge>chicht liehe Teil des Werkes, wenn auch hier der Mangel an Vertrautheit, mit den wirtschaftlichen Krscheinung"n störende Kehler verursacht. An vielen Stellen bringt er uns übrigens nichts als eine wahllose Aneinanderreihung von Kx/.orpten. Der Charakter der ganzen Schrift ist ein apologetischer. Aber wir g4auben. die grossartigen sozialen Gedanken <b*r katholischen Kirche des Mittelalters würden auch bei einer weniger tendenziösen Darstellung genügend zur Geltung gekommen <ein Ueber Juden, Juden t' i jüdischen Handel weiss der Verfasser nur Weniges zu sagen und da- 'A * bietet nichts Neues. In seinem Krteih' über die .luden blickt bei allem Ms u nach Objektivität doch insofern eine «."..«wisse Voreingenommenheit durch, a er im Zweifei sich der ungünstigeren Auflassung zuneigt, anstatt es bei einem non iiqiiot bewenden zu lassen. So wenn er S. öi) die Verbote über die Verpfändung gottesdienstlicher Gegenstände hauptsächlich auf die Juden bezieht, obgleich nicht ausdrücklich von ihnen, sondern nur im allgemeinen von Händlern die Uede ist. Ebenso wenn er S. f>3 f. das noch nicht befriedigend erklärte Kap. 8 des Capitulare de Judaeis, das den Juden bei schwerer »Strafe verbietet. Wein. Getreide oder andere Gegenstände zu verkaufen, auf »Schacher- und Wuchergeschäfte bezieht. Mit diesem Verbote