Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- Neue Reihe. Erster Jahrgang (1905)
- Issue
- 2 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 173 (sequence 81)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 82% known words query
- IRI
…/2638044-2638045-2638047--0179-2638368- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 173 — gleichen, kumt ihr alle Sontag zu gebin zu kleinen ausgäbe f. 1.— Geld, und was Sie brauchen wert, Schuhe, Strimpf, andere kleinekeiten so wohl ihr und auch die kleine Kindern, muss ihr alles frey gegeben werdin bis zu der zeit das Sie Heuraten wert ohne abschlag ihre Morgengab. Es wert ihr verlassen sein 2 stikl Leinwant. Solt das 3. Kind nachkommen wert auch ein stikl verlass von die nemliche, was hier gebleicht wert. In Bitz was mein Weib hat geben zu bleichen, Tischzeig und andere Sachen, das bleibt als für die obbmelte 2 kleine Meidel, dises alles mus man in den Küsten zu den meidlech ihre Sachen zu legen, der Schlisel bleibt bei der Muter, und der Kisten bleibt mit die Sachen unter dij macht Gottes bei die 2 Vorinitter Abraham und marek. Ender als Sie ihr Morgengab bekommen soll mus Sie ein Juriment ab legen, das Sie Trau auf richtig gewesen ist; doch aber bis f. 59.— Vergnüg ich ihr, dass übrige aber muss Sie alles an die Erber wider gebin, wen Sie etwas mehres Vcruntraut hat als f. 50.— Ich läge auf meine Erber bei Straf 50 Dukaten auf Ihro K. K. Spetohl, welcher wert sich untersteht! mit der Stiefmuter zu Zanken, so lang das Sie in mein Namen sein wert, Sie mit Ehre zu halten leut die X Gebot Gottes, so gut als ich bei ihr Leben mecht. Die Gelter des Verlassenes meine Kinder mit diessen Weib das bleib bei die Vormitter mit Bewust des Herrns ober Vormitter, Herr Verwalter von Bitz. Die Kinder bleiben bei die Muter unter ihr Fliegl das sie sollen Studirt und gesäubert werdin, hin gegen aber muss die Mutter erlägt werin die Intresse von den Geld, was verlaset ist auf die Kinder, Järlich 8 Procente von der Stund an wan Sie mecht Heuraten und mecht die Kinder zu sich nehmen, ender gebirt kein Intrese, Seit aber ihr zukünftiger Man nicht wolen die Kinder zu sich nehmen, so müssen die Vormitter obacht haben das die Kinder in ein gute Hand komen sollen, den Sie seinen es schuldig zu beobachten und die Intrese nemt der nemlicher wu die Kinder sein werdin, Silber und Gold was nur in betref ist was Sie gebracht hat von den Gottseligen Man das bleibt ihre 2 Bübel was Sie von Ihrem Gottselichen Man hat, weilen Sie aber hat gesehn das ich eine Treyschaft bewisen habe, so hat Sie auch eine Treyschaft bewisen und hat ihre Perel und andere Sachen was Sie von mir bekomen in Theil gegebin für ihro Kinder 2 Medel. Ihro Klok Kleider sollen von verlassenes gemacht werdin. Meine Schnier wert unterlassen mit gresse Ehre mit ihr zu Leben bis sie von mein Namen abgescheiden wert. Gebe der Almächtiger Gott das mir noch beisamen leben mechtin. Den Jingern Mädl mit Namen Barca wird an Stat ein Trugel dieses Kistel, welches ich in unter Neustadel gekauft hab, ihr gegebin, Ober und Untergestelle. V. Mein freylediger Sohn Jakob, der nemt voraus nach der meinige ihr Morgengab in Bahr F. 300.— so wohl wie mein Sohn Joachum genomen hat und 4 par Kleider, 1 guldiner Keten 1—10 Dukaten in gantzen, welches liegt in Schloss in mein Kasten fertig, das übrige was mein Sohn Joachum bekomen hat, von Weiswesch, Betgewant auch von Silber, Gold, auch die Umkosten zu die veicprochne Braut das nemt er voraus vor alle meine Söhn, auch Schuhe,