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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1905-01-01 · 2 (1905) · p. Seite 161

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
Neue Reihe. Erster Jahrgang (1905)
Issue
2 (1905)
Date
1905-01-01
Page
Seite 161 (sequence 69)
Language
German
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— 161 — schaft mit anderen einen gemeinschaftlichen lehrer an, (letzteres ist auf den platten lande sehr häufig der Fall). Diese lehrer werden von den jntressenten beköstiget, und nach den Ihnen beiwohnenden Fähigkeiten, und nach den Vermögensumständen der Elteren salariirt, und können vor Ablauf eines jeden halben Jahrs aufgekündiget werden. 3. Die ärmere Classe von Rinderen wird ebenfalls so wohl in Städten als in den dorfschaften von einem solchen gemeinschaftlichen lehrer unterrichtet, diese lehrer werden theils durch besonders dazu bestimmte fromme Vermächtnisse, theils durch einen iährlichen beitrag von 40 Ethrn aus der judenschaftlichen Casse, theils aus den Intraden einiger dazu besonders ausgewonener capitalien, und zum Theü auch dadurch besoldet, dass zu diesem behufe an den festtagen in der synagoge geopfert wird, all diese gelder sind unter dem nahmen Talmud Thora Geld bekannt. — Die beköstigung dieser lehrer geschieht von den armen Elteren so wie diese es vermögen. Der Unterricht fängt vorzüglich bey Rinderen männlichen geschlechts mit dem 5ten Jahre an, und besteht a) in der Erklärung der heiligen Schrift b) Erlernung des täglichen gebets c) in lesen, iüdisch- und deutsch schreiben und rechnen, in der Folge werden dieselbe auch wol d) in den lehren des Talmuths, und den dazu gehörigen Commentaren, wobey dann auch astronomische-Physische, und metaphysische Wissenschaften und lehrsätze vorkommen. Der lehrer muss überhaubt den Schülern die Gottesverehrung, menschenliebe und Sittenlehre einschärfen, und jede vergehung geziemend und zweckmässig rügen und bestrafen. Die Jahre des Unterrichts beruhen meist auf der willkühr des vaters, vor 13 bis 14 Jahren hört iedoch bey mannlichen der Unterricht nicht auf. Es ist übrigens wohl zu wünschen, dass für den Unterricht der iüdischen Jugend öffentliche Schulen an schicklichen Plätzen veranstaltet würden, nach folgenden gründen scheint iedoch dieses wo nicht unmöglich, doch sehr schwer, indem A) es wie gesagt an den nöthigen Fonds dazu fehlt, es würde wenigstens ein Capital von 20 bis 25000 Kthr nöthig seyn, um eine ärmere Classe zu fundiren, eine solche Summe kann aber die Judenschaft nicht aufbringen, zudem B) wohnen die iüdischen Familien in hiesiger Provinz zu zerstreuet, in jedem orte besonders, auf dem platten lande sind nur wenige Familien, was schon an sich die Errichtung einer allgemeinen Lehranstalt sehr erschweren würde. 11*

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