Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- Neue Reihe. Erster Jahrgang (1905)
- Issue
- 2 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 156 (sequence 64)
- Language
- German
- Belongs to
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— 156 — Verwendung vorgelehnt die Summe von 500 sage fünfhundert Reichsthaler und dieses iu guten gangbahren Geld-Sorten, welche Wir auch zu Unsern sichern Händen wohl erhalten, und Ihn Juden Manasse, mit Begebung der Exception non numeratae pecuniae und aller andern Rechtsbehelfen, wie solche Nahmen haben, und Uns gegen den Hehrlehner zu statten kommen möchten, desfals gebührender massen quitiren; dass wir solchem nach mehrbesagtem Juden Manasse versprochen und zugesagt, thun auch solches hiermit aufs kräftigste, sothane berührte und Uns vorgeschossene Summe der 500 Rthlr. entweder von den ersten, aus dem fürstlichen Haus Darmstadt Uns zufallenden Geldern, selbige haben Nahmen wie sie wollen, oder von andern in Hände kriegenden bahren mittein, sampt einer würklichen Discretion, von dato bis ausgang monats Decembris dieses zu endgehendes 1681 ten Jahres ohnaufhaltlich hinwiederumb entrichten zu lassen. Dessen zur Uhrkund haben Wir diese Obligation eigenhändig unterschrieben und mit Unserm fürstl. beygetruckten Signet bekräftiget. So geschehen Frankfurt am 27. Octobris 1687. Friederich Landgraf von Hessen. ß) Yon Gottes Gnaden etc. Sr. Königl. Mayst über dero Cavallerie bestelter General . . . Nachdem im verwichenen 1700 ten Jahr unterm 25. Aug. Wir mit dem Juden Moyses Elcan Metzen in Frankfurt eine sichere Wechsel-Sache ad 3000 Thlr. verabreden lassen, Inhalts welcher Uns derselbe gegen gebührende interesse oder provision eine solche summam Geldts hat alhier auszahlen sollen welches aber bis zur stund, ohnerachtet vielfaltig hierunter beschehenen erinnerens von Ihme Moyses Elcan Metzen nicht besehenen, ohnerachtet Wir Ihme sogleich Sechs acceptirte Wechselbriefe auf Unsern Cammerrath Paul Lentzen zu Wefelingen damahlen gleich einhändigen lassen; alldieweillen Wir dann diese Sache also ohnadjoustiret stehen zu lasse?» nicht gemeinet sind, so haben Wir auf Vernehmen, dass Moyses Elcan Metz sich von Würtzburg, woselbsten Er sich bisshero aufgehalten, widerumb in Franckfurth eingefunden, Unsern Registratoren Daniel Klemely wie auch Hof-Juden Zachariam Seeligmann auf besagtes Franckfurt dieserhalb abgeschickt und selbigen anbey committirt und anbefohlen, diese Wechselsache entweder in der Güethe, oder bey entstehung derer vor Gericht ausszumachen, und welchergestalt der Jud Uns das rückständige Geldt zu bezahlen gedencket, förderlichst zu Unserer ferneren gnädigsten Verordnung anhero zu berichten; Bevollmächtigen solchem nach diese beide hierdurch und in Kraft dieses, also, dass Sie solches Werck behörig vornehmen, und solches ein- oder ausserhalb Gericht mit Ihme Juden ausmachen mögen; Wir wollen selbige dargegen, was Sie hierinn also, Unserer gnädigsten Verordnung nach handien und verrichten werden, allerdings Schadlos auch dasjenige was Sie verabreden, thun und handien werden, vor genehm halten. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beygetruckten fürstl. Insiegel. Homburg vor der Höhe d. 4. Decembris 1701. Friederich Ldgrf.