Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- Neue Reihe. Erster Jahrgang (1905)
- Issue
- 2 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 153 (sequence 61)
- Language
- German
- Belongs to
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— 153 — 2. Aus der Zeit des Hoffactors. (W.) a) „Der alte Dessauep" Hoch Wohlgebohrner Insonders Vielgeliebter Herr Geheimbden Etats Rath. Weilen mich mein Hoff Jude unthänigst gebeten an Ew. Excellenz ihm wegen seiner Sachen so erinBerlin solicitiret eine Vorschrift zu ertheilen, als habe ihm solches nicht abschlagen mögen. Ew. Excellenz werden so gütig seyn, und obbemelten meinen Hoff Juden in seiner Sache soweit es nehmlich der Billigkeit und Justiz gemäs, schleunige Hülfe und Abfertigung wiederfahren lassen. Der ich übrigens gerne wieder diene und stets verharre Ew. Excellenz dienstwilligster Diener Gropzig, d. 27. Oct. 1718. Leopold von Anhalt. b) Abraham Ahron aus Frankfurt a. M. an den Herzog Julius Franz zu Sachsen, Engern und Westphalen. Beschwerde über Belästigungen auf dem Pilsener Markt um 1676. Durchleuchtigister Hertzog Gnädigister Fürst undt Herr Herr. Euer Hochfürstl. Durchl. hiermit Unnterthenigist zu beunruhigen treibet mich die unumbgängliche noth. berichte gantz gehorsambist, wie dass Wolff Barth Nürnberger Kaufmann zu wieder der Königl. Landesordnung und Kaysl. allergnädigst ertheilten Privilegien nach beyliegendem Extract lit. A. mich in dem Pilsener Fasten Markt Ao. 1674 mit all meinen Wahren arrestieren lassen undt mir hierdurch die grössten Ungelegenheiten wieder alles Recht und gerechtigkeit zugefüget, worauf ich also nicht geschehen zu lassen, damahls in absentia Euer Durchl. (titl.) Herrn Ober Marschalln, undt denen H.H. Inspectoren Gebührendt hinterbracht undt gehorsams umb Obrigkeitliche manutenenz gebetten, hierüber nicht weniger an den Pilsen er Stadt-Magistrat undt gerichten wegen solch unbefugter Unternehmung zum Öfteren geschriben, solennissime protestiret undt Euer Hochfürstl. Durchl. Jurisdiction diesfalls Haubtsachl. manuteniret x) Ueber ihn und seine Hofjuden Jacob und Calman s. Kohut, Gesch. d. deutschen Juden 607 f. — Hier handelt es sich jedenfalls um den Wulff'sehen Prozess, in welchem sich der Herzog wiederholt persönlich zu Wulffs Gunsten verwendet hat (vgl. Freudenthal, Aus der Heimat Mos. Mendelssohns 98). — Im Wiener Hofkammer-Archiv findet sich unter d. 17. Jan. 17(M ein „Befelch ans Hofzahlamt, die von dem Juden zu Dessau Moyses Beniamin Wolf zur Strafe erlegten 30000 fl. von dem Reichshofraths-Praesidenten Grafen von Oettingeu in Empfang zu nehmen und davon zu Bezahlung der Reichshofräth 27890 Rthr., für die Freyh. Yon Steinau 400 fl. Und Letztlich 1700 fl. auf den Graffen von Oettingen in Ausgab zu bringen". Darin heisst es: „Leopold etc. Demnach Wir allergnädigst bewilliget haben, diejenigen 30000 fl., welche der Moyses Benjamin Wolf, Hof-Jud zu Dessau in Monath Martij et Aprilis des kurz verwichehen 1703 ten Jahres, wegen der wieder Thn geklagt — und erwiesenen Münz-Yerbrechen, alss eine Ihme andictirte Straf erleget u. s. w. u. s. w.u Es handelt sich um „Münzverschwerzung", d. h. Einführung verbotener, fremder Münzen.